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Zahlungsverzug im Straßengüterverkehr: Spanien veröffentlicht neue „Blacklist“ – auch deutsche Logistikkonzerne betroffen

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In Spanien ist die Zahl der Unternehmen, die Transportdienstleistungen verspätet bezahlt haben, deutlich gesunken. Das geht aus der jüngsten sogenannten „Schwarzen Liste“ des Verkehrsministeriums hervor. Dennoch tauchen in dem Register für die zweite Jahreshälfte 2024 erneut auch bekannte Namen auf – darunter die spanischen Tochtergesellschaften deutscher Logistikkonzerne wie Rhenus und DHL aber auch Kühne + Nagel und Geodis sind auf der Liste.

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Während im ersten Halbjahr 2024 noch 548 Unternehmen mit insgesamt 626 Sanktionen wegen Zahlungsverzugs aufgeführt waren, reduzierte sich diese Zahl in der zweiten Jahreshälfte auf mehr als 300 Firmen mit etwa 320 verhängten Bußgeldern. Auch die Summe der verhängten Geldstrafen sank deutlich – von rund 1,95 Millionen Euro auf 720.071 Euro. Damit zeigt sich erstmals eine spürbare Verbesserung der Zahlungsdisziplin im spanischen Straßengüterverkehr.

Die Höhe der einzelnen Geldbußen reichte von 1.001 Euro bis 20.005 Euro. Die höchsten Strafen entfielen auf:

  • ID Logistics Iberia: 20.005 €
  • DSV Road Spain: 19.605 €

In der Liste finden sich aber auch spanische Niederlassungen namhafter deutscher und internationaler Logistikdienstleister:

  • Rhenus Logistics Spain: 2.801 €
  • DHL Freight Spain: 2.801 €
  • Kühne + Nagel Spanien: 4.001 €
  • Geodis Spain: zwei Bußgelder zu je 4.001 €
  • XPO Transport Solutions Spain: zwei Bußgelder zu je 701 €

Auch Stef Iberia wurde mit mehreren Geldstrafen zwischen 701 € und 2.001 € belegt.

Strengeres Gesetz zeigt Wirkung

Der Rückgang der Fälle wird auch auf die gesetzlichen Änderungen zurückgeführt, die 2021 in Spanien in Kraft traten. Das Gesetz regelt explizit die Zahlungsfristen im Straßengüterverkehr und sieht empfindliche Geldstrafen bei Verstößen vor bis zu 6 000 Euro. Schon bei Rechnungsbeträgen bis 3.000 Euro gilt eine verspätete Zahlung als schwerwiegender Verstoß – bei Beträgen darüber als sehr schwerwiegender Verstoß.

Zunächst einmal stuft das spanische Recht die Überschreitung der für das Transportgewerbe geltenden gesetzlichen Höchstzahlungsfrist als schwerwiegenden Verstoß ein, wenn der Zahlungspflichtige nicht der Verbraucher ist und der Preis der Transportleistung 3 000 Euro oder weniger beträgt. Im Falle von Verspätungen, wenn der Preis der Transportdienstleistung über 3.000 Euro liegt, handelt es sich bereits um einen sehr schweren Verstoß. Die Strafen für den Zahlungsverzug von Beförderungsunternehmen hängen von der Höhe des geschuldeten Betrags ab.

Im Wiederholungsfall oder bei Zahlungsverzügen über 120 Tage kann das Bußgeld sogar auf bis zu 30.000 Euro steigen – insbesondere, wenn die Zahlungsfähigkeit des betroffenen Transportunternehmens gefährdet wird.

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