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Polen: Härtere Strafen für Fahren unter Alkoholeinfluss treten demnächst in Kraft

Im Oktober tritt ein Gesetz in Kraft, das härtere Strafen für betrunkene Fahrer vorsieht. Sie können dann sowohl für das Fahren unter Alkoholeinfluss als auch für die Verursachung eines Verkehrsunfalls für längere Zeit ins Gefängnis gehen.

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Eine umfassende Reform des Strafgesetzbuchs wurde im Juli letzten Jahres vom polnischen Parlament verabschiedet. Die neuen Vorschriften zur Verschärfung der Strafen für alkoholisierte Fahrer treten am 1. Oktober (nächsten Sonntag) in Kraft. Damit reagiert die Regierung auf die Gefahren im Straßenverkehr, die von Fahrern ausgehen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder psychoaktiven Substanzen am Steuer sitzen. Sie ergänzen den derzeitigen Sanktionskatalog, der unter anderem bereits Geldstrafen von mehreren zehntausend Zloty vorsieht.

Zur Erinnerung: Ab dem 1. Januar 2022 beträgt das Bußgeld für Fahren unter Alkoholeinfluss (zwischen 0,2 und 0,5 Promille Alkohol im Blut) zwischen 2,5 und 30 Tausend Zloty – umgerechnet rund zwischen 540 und 6.400 Euro. Bei Trunkenheit im Verkehr (über 0,5 Promille) kann man sogar bis zu 60 Tausend Zloty zahlen – umgerechnet rund 13.000 Euro. Darüber hinaus erhalten Sie ein mehrjähriges Fahrverbot und jeweils 15 Strafpunkte.

Seit dem 1. Oktober dieses Jahres zahlt der alkoholisierte Fahrer auch den vollen Betrag der Entschädigung zurück, die der Versicherer den Unfallgeschädigten aus der Haftpflichtversicherung gezahlt hat.

Gefängnisstrafe

Derzeit kann das Fahren unter Alkoholeinfluss zum zweiten Mal mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsbeschränkung geahndet werden. Nach den Änderungen, d. h. ab dem 1. Oktober, können Wiederholungstäter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren allein für Alkohol am Steuer rechnen.

Wer unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss einen tödlichen Unfall verursacht, kann mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis 16 Jahren belegt werden. Wenn die Folge eines solchen Unfalls eine schwere Gesundheitsschädigung ist, droht dem Fahrer eine Freiheitsstrafe von 3 bis 16 Jahren. Vor der Verschärfung der Rechtsvorschriften wurde dies mit 2 bis 12 Jahren bestraft. Die gleichen Strafen werden für Fahrer verhängt, die sich vom Unfallort entfernen, um sich der Kontrolle ihres Blutalkoholgehalts zu entziehen.


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Beschlagnahmung von Fahrzeugen

Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung wird eine umstrittene neue Sanktion eingeführt – die Beschlagnahme von Fahrzeugen betrunkener Fahrer. Diese Bestimmung des Gesetzes tritt allerdings erst im nächsten Frühjahr in Kraft.

Ab dem 24. März 2024 verliert jeder alkoholisierte Fahrer mit 1,5 Promille Alkohol im Blut sein Fahrzeug. Für Wiederholungstäter ist die Grenze viel niedriger – sie wird bei 0,5 Promille liegen.

Entscheidend ist, dass der Entzug unabhängig davon eintritt, ob der Fahrer den Verkehrsunfall verursacht hat oder nicht. Es genügt bereits, wenn der Alkoholgehalt im Körper über dem oben angegebenen Wert liegt. In einem solchen Fall hält die Polizei das Fahrzeug 7 Tage lang vorläufig in Verwahrung. Danach ordnet die Staatsanwaltschaft die Sicherstellung des Eigentums an und das Gericht beschlagnahmt das Fahrzeug.

Nur in Ausnahmefällen, die durch besondere Umstände gerechtfertigt sind, kann das Gericht entscheiden, keine Verwirkung zu verhängen. Dies gilt nur, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss angehalten wird, aber keinen Verkehrsunfall verursacht”, berichtet der juristische Dienst infor.pl.

Wenn der Fahrer sein Fahrzeug nicht selbst gefahren hat, ordnet das Gericht den Einbehalt des Gegenwerts des Fahrzeugs vor dem Unfall an.

Diese Möglichkeit steht dem Gericht zum Beispiel in Fällen zur Verfügung, in denen das Fahrzeug auf der Grundlage eines Leasing-, Leih- oder Miteigentumsvertrags genutzt wird”, erklärt – erklärt infor.pl.

 

 

 

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