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Quelle: Adobestock / benjaminnolte

Verein fordert 0,0-Promille-Grenze für LKW-Fahrer

Alkoholmissbrauch unter Berufskraftfahrern und die weitreichenden Konsequenzen. Erneut setzt sich der Präventionsverein "Hellwach mit 80 km/h" für die Sicherheit im Straßenverkehr ein und spricht sich für eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen für diese Berufsgruppe aus.

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Seit Jahren prangert der Verein Hellwach mit 80 km/h e.V. die Gefahren durch einen importierten Alkoholismus an und fordert mehr präventiven Schutz durch die Führerscheinverwaltungen und die Polizei. Der Verein erstellte hierzu eine Petition im Juli 2020, in der man einen entsprechenden Rechtsrahmen forderte, bis heute blieb diese seitens der Politik unbeantwortet.

„Wir fordern den Schaden von uns Bürgern abzuwenden”

Es musste wieder zu einer Tragödie kommen, damit das Thema aufgegriffen wird.

Der Verein schreibt erneut an die Politik und stellt fest, das es gar nicht so sehr auf die ablehnenden Antworten der Petitionsausschüsse der angeschriebenen Bundesländer mehr ankomme, sondern auf die Tatsache, dass seither nichts politisch unternommen wurde, um uns Bürger vor der potenziell tödlichen Gefahr durch solche 40-Tonner mit stark alkoholisierten Fahrern am Lenkrad zu schützen, schreibt Dieter Schäfer Vorstandsmitglied und Sprecher von Hellwach mit 80 km/h e.V. .

Wir bitten Sie, als Land Baden Württemberg aktiv zu werden und in der Justizministerkonferenz Einsicht und Einvernehmen zu erzielen, dass ein 40-Tonner mit einem Alkoholiker am Steuer eine gefährliche Waffe darstellt. Setzen Sie sich als Land BW bitte energisch dafür ein, dass analog Gefahrgutrecht, beim Fahren eines LKW eine Null-Promille-Grenze eingeführt wird, lesen wir im Schreiben an Thomas Strobl den Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister des Landes Baden-Württemberg.

Der Verein sehe darin keine Ungleichbehandlung gegenüber FahreInnen anderer Fahrzeugkategorien, „weil es sich zum einen um berufliche Tätigkeiten handelt und andererseits die Wucht eines LKW beim Aufprall um ein vielfaches höher ist, als bei einem leichteren Fahrzeugtyp.”

Zudem bittet der Verein Aussagen, wie „was die Polizei nicht alles unternimmt” zu unterlassen und weist darauf hin, dass das Problem bei geschätzt täglich mehr als 6.000 alkoholkranken LKW-Fahrern auf deutschen Fernstraßen nicht mit polizeilichen Überwachungs- und Präventivmaßnahmen zu lösen sei.

Promillegrenze für LKW Fahrer

Die 0,0-Promille-Regelung soll auf die gesamte Transportbranche ausgeweitet werden, das forderte auch der Unternehmensverband Logistik Schleswig-Holstein vor drei Jahren. Bislang gilt diese Regelung nur bei Gefahrguttransporten.

Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart, gilt für LKW-Fahrer laut dem Gesetz die 0,5-Promille-Grenze wie für PKW-Fahrer.

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