Die geänderte Straßenverkehrsordnung sieht unter anderem vor, dass Wiederholungstäter bei Alkohol am Steuer eine Alkohol-Zündschlosssperre im Auto einbauen werden müssen. Das Gerät soll Autofahrten unter Alkoholeinfluss verhindern. Die Alkohol-Zündschlosssperre wird je nach Schweregrad des Verstoßes für 2 bis 3 Jahre im Fahrzeug vorgeschrieben sein.
Wer hingegen mit Drogen am Steuer erwischt wird, der muss mit einem sofortigen Führerscheinentzug sowie bis zu drei Jahren Fahrverbot rechnen.
Neue drastische Strafen
Auch Handysünder werden nach den neuen Vorschriften härter bestraft. Je nach Schweregrad des Verstoßes drohen 7 bis 15 Tage Fahrverbot. Mit einem ähnlichen temporären Fahrverbot wird aber auch das Fahren über eine rote Ampel, zu schnelles Fahren oder das Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt.
Wer trotz Fahrverbot fährt, muss mit Geldbußen zwischen 2 000 und 8 000 Euro, dem Entzug des Führerscheins und einer dreimonatigen Stilllegung des Fahrzeugs rechnen. Im Wiederholungsfall können die Behörden das Fahrzeug sogar beschlagnahmen.
Darüber hinaus sieht die Novelle eine Änderung der Regeln beim Überholen von Radfahrern vor. Dem Gesetzentwurf zufolge muss bei diesem Manöver ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung müssen nun noch vom Parlament gebilligt werden.