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Antragsstart KsNI-Nutzfahrzeuge – was sollte man beachten?

Für den 1. Förderaufruf des Förderprogramms KsNI – Nutzfahrzeuge beginnt die Antragsfrist heute  16.08.2021 um 09:00 Uhr und endet am 27.09.2021.

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Die Anträge stehen ab sofort beim BAG im eService-Portal zum downloaden zur Verfügung. Die Einreichung der Anträge ist ausschließlich in elektronischer Form über das eService-Portal möglich.

Die Förderrichtlinie umfasst drei Elemente:

  • Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
  • Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie KsNI und dem aktuellen Förderaufruf.

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