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Änderungen der Mehrwertsteuer im Online-Handel um mehrere Monate verschoben

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Das E-Commerce-Pakt der EU, das die Umsatzsteuer betrifft, soll den grenzüberschreitenden Handel erleichtern, Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen und einen fairen Wettbewerb für EU-Unternehmen gewährleisten. Ursprünglich sollte es am 1. Januar 2021 in Kraft treten, aber am 22. Juli dieses Jahres billigte der Europäische Rat formell die sechsmonatige Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Regeln.

Das so genannte Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Warenhandel zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen gegenüber Nicht-EU-Unternehmen zu verbessern. Es führt ein neues Mehrwertsteuer-Abrechnungsmodell ein, mit dem sich Unternehmen, die auf dem EU-Online-Markt tätig sind, auseinandersetzen müssen.

Die neuen Regeln sollten ursprünglich am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wie vom Rat der Europäischen Union am 22. Juli vereinbart, wird das E-Commerce-Paket jedoch erst am 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten. Die neue Frist wurde aufgrund der aktuellen Schwierigkeiten einzelner Mitgliedsstaaten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie bestimmt.

Die Europäische Kommission hat bereits im Mai dieses Jahres vorgeschlagen, dass die Mitgliedsstaaten und Unternehmen mehr Zeit haben sollten, um sich auf das neue Mehrwertsteuersystem im Rahmen von E-Commerce vorzubereiten und die Richtlinien innerhalb des nationalen Rechts umzusetzen.

Welche Änderungen beinhaltet das Mehrwertsteuer-E-Commerce-Paket?

Den neuen Regelungen zufolge wird ein Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkauft und die Jahresumsatzschwelle von 10.000 Euro überschreitet, verpflichtet, seine Steuererklärungen auf neue Art und Weise zu machen.

Dies wird über die OSS-Plattform erfolgen (entspricht dem MOSS-Portal, auf dem bereits die wichtigsten Anbieter von elektronischen, Rundfunk- und Telekommunikationsdiensten vertreten sind). Die Unternehmen müssen außerdem vierteljährliche Steuererklärungen über das Portal einreichen, aus denen der Wert ihrer Verkäufe in jedem EU-Land hervorgeht. Die Steuer auf solche Transaktionen wird zu den im Land des Verbrauchers geltenden Mehrwertsteuersätzen entrichtet.

Auf der Plattform müssen sich auch Online-Händler registrieren, die Waren im Wert von bis zu 150 € verkaufen, die zuvor von außerhalb der EU importiert wurden. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu berechnen und sie im OSS-System abzuführen. Auch die Mehrwertsteuerbefreiung für Waren bis zu 22 Euro wird abgeschafft.

Foto: GEODIS

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