TransInfo

Foto: trans.iNFO

Ausweitung der LKW-Maut: CDU fordert Rechtssicherheit und mehr Gerechtigkeit

Es darf keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die Erweiterung der LKW-Maut ab 1. Juli 2024 geben, heißt es in einem Antrag der CDU. Zudem soll die sog. Handwerkerausnahme auf weitere Berufsgruppen erweitert werden. Hier die Einzelheiten.

Lesezeit 2 Min.

Die Ausweitung der LKW-Maut, die zum 1. Juli 2024 auch auf Fahrzeuge im Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) greift, braucht mehr Rechtssicherheit, schreibt die Unionsfraktion in einem Antrag vom 25. Juni und fordert zudem mehr Gerechtigkeit im Hinblick auf die vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) veröffentlichte Liste der einzelnen Berufe und deren Erläuterung zu der sog. Handwerkerausnahme im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 BFStrMG.

Die Bundesfraktion verweist auf die Erläuterung von BALM, dass „künftig von der Mautpflicht ausgenommen sind Fahrzeuge […], die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden“

In den Begriff der mit dem Handwerk vergleichbaren Berufe müssten laut der Bundesfraktion jedoch aus Gleichbehandlungsgründen alle gewerblichen Tätigkeiten einbezogen werden, die handwerksmäßig erbracht werden und typischerweise mit Transportaufgaben verbunden sind.

Ziel muss sein, dass der gewerbliche nicht-landwirtschaftlicher Gartenbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterservice, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten befreit werden”, heißt es weiter.

Die CDU weist auch darauf hin, dass die Liste der anerkannten Ausbildungsberufe (BBiG) nicht an das Mautgesetz gekoppelt ist.

Die Forderungen an die Bundesregierung:

  1. die Mautbefreiung für Handwerker und vergleichbare handwerkliche Tätigkeiten so umzusetzen, dass eine Ungleichbehandlung vermieden wird;
  2. eine Gleichbehandlung aller betroffenen Unternehmen und Branchen sicherzustellen, um alle Unternehmen, die Tätigkeiten ausüben, die üblicherweise nicht am Unternehmensstandort erbracht werden können oder die handwerklich hergestellte Produkte ausliefern, von der Mautbefreiung zu erfassen;
  3. der Liste des BALM keine Rechtsverbindlichkeit zuzubilligen bzw. den Verweis auf die Handwerksordnung und der BBiG-Liste im Hinblick auf die mit dem Handwerk vergleichbaren Betriebe aufzuheben;
  4. Rechtssicherheit für die erweiterte LKW-Maut auf leichte Nutzfahrzeuge mittels einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage sicherzustellen.

Tags