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Foto: Femern /Illustration des Portalbereichs bei Puttgarden auf Fehmarn nach Fertigstellung des Tunnels.

Tunnelgegener jubeln. Gericht stoppt den Bau des Fehmarnbelttunnels

Naturverbände jubeln nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über den vorläufigen Baustopp der Baggerarbeiten für den Fehmarnbelttunnel auf deutscher Seite. Es geht weiterhin um die Riffe entlang der Trasse.

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Der Bau des Fehmarnbelttunnels ist eines der größten und teuersten Infrastrukturprojekte in der EU. Der Bau des Milliardenprojekts der rund 18,5 Kilometer langen Straßen- und Schienentunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland hat bereits letztes Jahr begonnen. Der Tunnel soll 2029 in Betrieb genommen werden.

Der Rechtsstreit betrifft den Schutz von Riffbiotopen, die in der heute schon hoch belasteten Ostsee Lebensräume von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere die Riffe im Fehmarnbelt genießen eine herausragende Sonderstellung wegen ihrer außergewöhnlichen Artenvielfalt, die auch Arten umfasst, die schon für ausgestorben gehalten wurden, erklärt Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbelt-Querung e.V. .

Riffe sind längst entfernt worden

Wie die Schiene.de berichtet, sagte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Buchholz, dass die Riffe schon längst weg seien, denn die Bauarbeiten an den Riffflächen haben bereits im Oktober begonnen, alles gemäß gesetzlichen Regelungen, denn seit Herbst bestehe Baurecht auch in diesen Bereichen des Ostseetunnels.

Das Verkehrsministerium hatte im September erlaubt, die geschützten Riffe auf der Tunneltrasse zu zerstören, aber gleichzeitig den dänischen Bauherrn Femern A/S dazu verpflichtet, an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe anzulegen. Das Aktionsbündnis reichte gegen diesen Beschluss des Landes Klage und den Eilantrag ein, wodurch das Gericht lediglich eine Bitte die Bauarbeiten in dem umstrittenen Bereich bis zur Entscheidung über den Eilantrag zu unterlassen.

Das Land will dem Bundesverwaltungsgericht nun mitteilen, dass der Antrag des Aktionsbündnisses für erledigt erklärt werden sollte, da bereits nach erteiltem Baurecht dort gehandelt worden sei.

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