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Berufskraftfahrerqualifikation: Gesetzesnovelle und klare Regeln fürs E-Learning

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) soll um Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von E-Learning in Form des digitalen Unterrichts, sowie zum Datenschutz novelliert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf (20/12658) vorgelegt.

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Das Bundeskabinett hat bereits im Mai 2024 dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) zugestimmt, demnach kann der Unterricht digital als E-Learning angeboten werden und die Prüfung in acht Fremdsprachen absolviert werden.

Nun soll das BKrFQG um klare Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von e-Learning in Form des digitalen Unterrichts in synchroner und asynchroner Form in der Weiterbildung ergänzt werden.

Die Bundesregierung kommt nach eigener Aussage einer Entschließung des Bundestages nah, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über Änderungen im Berufskraftfahrer-Qualifikationsrecht in der letzten Wahlperiode die Regierung aufgefordert hatte, dem damaligen Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages eine Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorzulegen, „in der Regelungen über den Einsatz von e-Learning enthalten sind“.

Die geplanten Änderungen

Mit der Novellierung sollen nun die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Speicherung der Daten über E-Learning beziehungsweise zum digitalen Unterricht im Berufskraftfahrer-Qualifikationsregister geschaffen werden.

Gleichzeitig will die Bundesregierung damit auch die Regelungen zur Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zum digitalen Unterricht anpassen.

Darüber hinaus habe sich der Bedarf „datenschutzrechtlich gebotener Konkretisierungen“ im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ergeben, die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden, heißt es in dem Entwurf.

Erweiterung des Qualifikationsregisters

Aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme des Berufskraftfahrer-Qualifikationsregisters, das Informationen über die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer enthält, soll das Register um ein Datenfeld erweitert und die zugrundeliegenden Vorschriften angepasst werden.

Auf diese Weise können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises überprüfen, ob der von der Richtlinie (EU) 2022/2561 vorgegebene Stundenumfang zum Einsatz von e-Learning im Rahmen der Weiterbildung eingehalten wurde“, schreibt die Bundesregierung.

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