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Fachkräftemangel: Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) zugestimmt. Hieraus ergeben sich eine Reihe von Änderungen, die ausländischen Kraftfahrern den Zugang zum Beruf erleichtern sollen, aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland senken.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 22. Mai, dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) zugestimmt. Hiernach wird es folgende Änderungen laut dem Ministerium geben:

  • Einführung von E-Learning: Der Verordnungsentwurf im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sieht die Einführung von E-Learning in Form von digitalem Unterricht im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung vor.
  • Prüfung in acht Fremdsprachen: Künftig soll zudem das Ablegen der Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch in einer von acht Fremdsprachen ermöglicht werden. Hierzu zählen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

Maßnahmen zur Behebung des Fahrermangels

Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen und erleichtern Kraftfahrern den Zugang zum Beruf. Denn ohne sie steht die Logistik still, ohne sie ist kein Wachstum möglich“, sagte Bundesminister Volker Wissing.

Dabei nutze man auch die Chancen der Digitalisierung und durch die Einführung des digitalen Unterrichts in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung wird diese moderner und flexibler und das Berufsbild insgesamt attraktiver, erklärte Wissing.

Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senkt aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Künftig kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Ukrainische Berufskraftfahrer können ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren“, heißt es abschließend.

Erleichterungen für Kraftfahrer aus der Ukraine

Für einen erleichterten Berufszugang in Deutschland hat das Kabinett die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung beschlossen:

  • Die Verordnung (EU) 2022/1280 ermöglicht den Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise (begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus) anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.

Zusätzliche Ausnahmen für Kraftfahrer aus der Ukraine:

  • Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit ist der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich.
  • Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.

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