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BGL fordert Heimkehrpflicht nach spätestens vier Wochen ins EU-Mobilitätspaket aufzunehmen

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Angesichts der in den Medien vieldiskutierten Ergebnisse von sonntäglichen Alkoholkontrollen auf Autobahnrastplätzen bei LKW-Fahrern fordert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)  aus Frankfurt am Main Ursachenbekämpfung. Er unterstützt den Vorschlag der EU-Verkehrsminister, für LKW-Fahrer eine Heimkehrpflicht nach spätestens vier Wochen Einsatzzeit im EU-Mobilitätspaket festzuschreiben.

Wir müssen das Problem übermäßigen Alkoholkonsums vorwiegend osteuropäischer LKW-Fahrer an freien Wochenenden an der Wurzel packen und dürfen uns nicht mit der Symptombehandlung begnügen. Wer regelmäßig zu Hause bei seiner Familie sein kann, hat auch keinen Grund, aufgrund sozialer Isolation zur Flasche zu greifen. Hier gehen faire Arbeitsbedingungen und Verkehrssicherheit Hand in Hand. Deswegen rufen wir die Europaabgeordneten auf, dem Vorschlag der EU-Verkehrsminister für eine Heimkehrpflicht nach spätestens vier Wochen Einsatzzeit zuzustimmen und die Abstimmung darüber nicht zu vertagen, betonte BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

Die Forderung des BGL ist eine Reaktion auf die Bilanz  der großangelegten Präventionsmaßnahmen und Kontrollen der hessischen Polizei. Die Polizisten und Polizistinnen war im Januar und Februar auf hessischen Autobahnen unterwegs und führten Kontrollen durch. Nach den rein präventiven Kontrollen am 27.01. kontrollierte die hessische Polizei im Februar auch Fahrer des gewerblichen Güterverkehrs aus dem fließenden Verkehr heraus.

Traurige Bilanz

Insgesamt 688 Fahrer konnten in der Nacht zum Montag von der Polizei auf ihre Fahrtüchtigkeit hin im fließenden und ruhenden Verkehr überprüft werden. Insgesamt 464 LKW-Fahrer hielt die Polizei in ganz Hessen aus dem fließenden Verkehr heraus an. Bei drei von ihnen ergab sich der Verdacht auf den Einfluss von Drogen, bei drei weiteren der Verdacht auf den Einfluss von Alkohol.Neben den präventiv ausgerichteten Kontrollen auf den Wetterauer Raststätten an der Autobahn 5 in Mittelhessen, kontrollierte beispielweise auch die Polizei in Nordhessen bei Diemelstadt die LKW-Fahrer vor ihrem Fahrtantritt. Bei der Kontrolle stellten die nordhessischen Beamten einen LKW-Fahrer aus Bulgarien fest, bei dem der Atemalkoholtest 2,8 Promille anzeigte. Auf seinem LKW hatte er Gefahrgut als Stückgut geladen. Ihm wurde die Abfahrt untersagt. Neben der mittelhessischen Polizei, die ausschließlich sogenannte Präventivkontrollen durchführte, waren Beamte in Nord- und Südosthessen neben den „Repressivkontrollen” auch präventiv auf Raststätten und Parkplätzen im Einsatz. Insgesamt wurden in Mittel-, Nord- und Südosthessen auf den Rastplätzen vor dem möglichen Fahrtantritt 224 Lasterfahrer kontrolliert. Davon standen 59 unter Alkoholeinwirkung. 19 Fahrern musste die Weiterfahrt aufgrund der 0,5 Promille-Grenze untersagt werden. Auf den beiden Wetterauer Raststätten wurden etwa 130 Personen überprüft. 15 Fahrer standen dort unter dem Einfluss von Alkohol. Fünf der Fahrer hatten über 0,5 Promille. Sie durften nicht weiterfahren. Die Spitze dabei bildete ein bulgarischer Fahrer. Bei ihm zeigte das Messgerät einen Wert von 1,92 Promille. An seinem Laster kam auch die Parkkralle zum Einsatz.Bei den Kontrollen aus dem fließenden Verkehr stellte sich ein bulgarischer LKW-Fahrer als trauriger Spitzenreiter heraus. 1,6 Promille zeigte der Atemalkoholtest bei seiner Kontrolle auf der Bundesstraße 252 bei Twiste an. Der Fahrer musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Die gleichen Maßnahmen führte die Polizei auch bei einem bulgarischen Fahrer durch, der in Südhessen mit 1,32 Promille aus dem Verkehr gezogen wurde.

0,0 Promille-Grenze für Fahrer von Gefahrguttransporten

Für Fahrer von Gefahrguttransporten gilt die 0,0 Promille-Grenze. Daran hielt sich ein türkischer LKW-Fahrer nicht, den die Polizei in Südosthessen mit 0,74 Promille kontrollierte. Eine Sicherheitsleistung von 1000 Euro musste er zur Sicherung des Strafverfahrens entrichten und selbstverständlich auch mit zur Blutentnahme. Den Verdacht auf das Vorliegen einer Fahruntüchtigkeit haben die Beamten aus Südosthessen ebenso bei dem Fahrer eines Kleintransporters aus Polen. Auf THC und Amphetamine reagierte der Urintest bei dem Mann positiv. Nach der erfolgten Blutentnahme ging er aufgrund eines noch offenen Haftbefehles in andere Sache in Haft.Im Zuge der aktuellen Maßnahmen gegen Alkohol an Lkw-Steuern hat die hessische Polizei bereits am 27. Januar bei großangelegten Präventionsmaßnahmen rund 1.200 Fahrer vor deren Abfahrt kontrolliert: 190 Personen hatten unter Alkoholeinfluss gestanden, 79 Fahrern musste der Fahrtantritt untersagt werden.

 

Foto: Trans.INFO

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