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Ministero dell'Interno

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen anhand von Tachomessungen

Das italienische Innenministerium hat ein Rundschreiben herausgegeben, in dem erläutert wird, inwiefern die Kontrollbehörden auf der Grundlage von Fahrtenschreiberdaten Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängen können.

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Am 9. September dieses Jahres erging ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rechtssache C-906/19), in dem die Gültigkeit von Geldbußen, die auf der Grundlage von Fahrtenschreiberdaten verhängt werden, für in einem anderen Land begangene Verstöße in Frage gestellt wurde (in einem Land begangene Verstöße dürfen in einem anderen Land nicht geahndet werden). In Anbetracht der obigen Ausführungen und der Tatsache, dass die Europäische Kommission eine Untersuchung über Italien und die auf der Grundlage von Fahrtenschreiberaufzeichnungen verhängten Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen durchführt, hat das italienische Innenministerium am 14. Oktober ein Rundschreiben herausgegeben. Darin wird erläutert, ob und wie die italienischen Kontrollbehörden auf der Grundlage der Daten aus dem Fahrtenschreiber Sanktionen für solche Verstöße verhängen können.

Die Dienststellen müssen sich daher darauf beschränken, Straftaten zu ahnden, die mit Sicherheit im italienischen Hoheitsgebiet begangen wurden. Das Ministerium weist darauf hin, dass ein Strafzettel nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Ermittlungsbehörde „eine unmittelbare Bestätigung” für die Verstöße hat oder diese „für einen kurzen Zeitraum vor der Kontrolle erfolgt sind, so dass sie mit einem hohen Grad an Sicherheit einem bestimmten Ort zugeordnet werden können”.

Außerdem ist die Verhängung eines Bußgeldes auf der Grundlage von Fahrtenschreiberdaten gerechtfertigt, wenn der Lkw-Fahrer die auf dem vorgeschriebenen Begrenzer festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Das italienische Innenministerium betont jedoch, dass die Ergebnisse des Fahrtenschreibers unter Berücksichtigung der Fehlertoleranz des Fahrtenschreibers, die nach den Bestimmungen der EU-Verordnung 165/2014 6 km/h beträgt, zu Gunsten des Zuwiderhandelnden korrigiert werden sollten.

Die Geldbuße, die der französische Lkw-Fahrer im Oktober auf der Grundlage der Fahrtenschreiberdaten erhalten hat, war demnach völlig gerechtfertigt. Es sei daran erinnert, dass der Franzose wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 105 km/h eine Strafe von 3.000 Euro zahlen musste. Das Bußgeld wurde von den Beamten sofort nach der Begehung des Verstoßes verhängt.

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