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Polizia di Stato

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen anhand von Fahrtenschreibermessungen

Das nachträgliche verhängen von Bußgeldern für Geschwindigkeitsübertretungen auf der Grundlage von Fahrtenschreibermessungen war schon immer ein umstrittenes Thema.

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Während der europaweiten Kontrollwoche werden auch in Italien Verkehrskontrollen durchgeführt, die sich unter anderem auf die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern fokussieren.

Unter den vielen angehaltenen Fahrzeugen war auch ein LKW aus Frankreich dabei. Während der Kontrolle analysierten die Beamten den Fahrtenschreiber des LKW. Aus den Aufzeichnungen ging hervor, dass der Fahrer wiederholt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte. Das Fahrzeug erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 105 km/h und lag damit weit über der Eichgrenze von 90 km/h.

Daher wurde dem Fahrer eine Geldstrafe von 3.000 Euro verhängt. Da das Fahrzeug im Ausland zugelassen war, war der Fahrer gezwungen, das Bußgeld bar zu bezahlen, um eine Stilllegung des Fahrzeugs zu vermeiden.

Zusammenarbeit: Agnieszka Kulikowska-Wielgus

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