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Ende der Schonfrist? EU plant Änderungen für den E-Commerce

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Nur wenige Klicks trennen heutzutage europäische Verbraucher von Waren aus aller Welt. Doch dieses Modell – schnell, massenhaft und zollfrei – könnte bald der Vergangenheit angehören. Das Europäische Parlament (EP) hat nämlich einen Vorschlag zur Einführung einer neuen Bearbeitungsgebühr für jedes kleine Paket aus einem Nicht-EU-Land gebilligt. Ziel der neuen Vorschriften ist es, den Zustrom günstiger Sendungen von Plattformen wie Temu oder Shein einzudämmen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Laut dem vom EP verabschiedeten Vorschlag soll für jedes Paket von außerhalb der EU – unabhängig davon, ob es an Privatpersonen oder Unternehmen adressiert ist – eine Pauschalgebühr von 2 Euro erhoben werden. Nach Angaben des Parlaments erreichen täglich rund 12 Millionen solcher Sendungen die Mitgliedstaaten, von denen über 90 Prozent aus China stammen.

Die neue Abgabe soll die EU-Zollbehörden entlasten, die mit der Kontrolle der Paketflut überfordert sind – oft enthalten die Sendungen Produkte, die nicht den europäischen Standards entsprechen.

Es geht um mangelhafte Qualität, toxische Chemikalien und fehlerhafte Elektronik, die ein Risiko für die Verbraucher darstellen“, erklärt Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments.

Ende der Zollfreigrenze?

Die Europaabgeordneten sprachen sich ebenfalls für die Abschaffung der Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro aus. Die derzeitige Schwelle fördert das Umgehen von Vorschriften und die künstliche Abwertung deklarierter Paketwerte. Die neuen Regeln sollen asiatische Plattformen dazu bewegen, Lagerhäuser innerhalb der EU zu errichten – was eine Kontrolle von Sammelsendungen statt Einzelpaketen ermöglichen würde. Die Kontrolle ähnlicher Warensendungen in Lagern sei wesentlich einfacher als die Kontrolle einzelner Pakete aus Drittländern, betont das EP.

„Hinter jedem Online-Einkauf können Gefahren für Gesundheit, Sicherheit und Verbraucherrechte lauern. Unsere Unternehmen können unter solch unfairen Bedingungen nicht konkurrieren“, warnt der Europaabgeordnete Salvatore De Meo, Berichterstatter des Reports.

Bedenken der Branche und Fragen zu den Folgen

Obwohl die Absichten des Parlaments klar sind – das System zu verschärfen, Verbraucher zu schützen und den Binnenmarkt zu stärken – weisen Vertreter der KEP-Branche auf das Risiko unverhältnismäßiger Belastungen hin.

Ziel der EU-Maßnahmen und der Zollreform muss es sein, konkrete Probleme wie Zollumgehung gezielt anzugehen und nicht neue Handelsbarrieren aufzubauen, die insbesondere kleine Händler sowie Verbraucherinnen und Verbraucher treffen würden. Eine pauschale Paketgebühr darf beispielweise nicht dazu führen, dass Logistikunternehmen mit zusätzlichen bürokratischen und fiskalischen Lasten konfrontiert werden oder gar Aufgaben übernehmen müssen, die originär in den Zuständigkeitsbereich staatlicher Behörden fallen, sagt Marten Bosselmann vom Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX).

Nächste Schritte

Alle vom Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Reform des EU-Zollkodex. Am 8. Juli 2025 begannen die offiziellen Verhandlungen mit dem Rat der EU, wobei die Vorschläge des Parlaments einen Bestandteil des Reformpakets darstellen. Die endgültige Fassung der Bestimmungen wird erst nach Abschluss des Trilogverfahrens – der Gespräche zwischen Kommission, Parlament und Rat – bekannt sein.

 

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