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EU-Kommission unterstützt Italien in Sachen Brenner-Transit

Im Sommer dieses Jahres reichte die italienische Regierung offiziell eine Klage gegen Österreich beim EuGH ein. Grund dafür waren die strengen Beschränkungen für den Transit über den Brennerpass. Die EU-Kommission beschloss, Italien zu unterstützen.

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Nachdem die italienische Regierung am 30. Juli 2024 offiziell Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich wegen der zahlreichen Anti-Transitmaßnahmen entlang des Brennerkorridors eingereicht hatte, wird nun die EU-Kommission die Klage als Streithelferin unterstützen. Einen entsprechenden Antrag hat die EU-Kommission beim EuGH förmlich eingereicht, schreibt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL).

Die Italiener werfen Österreich vor, das Grundprinzip des freien Warenverkehrs zu verletzen, da Maßnahmen wie das sektorale Fahrverbot, das Nachtfahrverbot, zusätzliche Winterverbote und Blockabfertigungen am deutsch-österreichischen Grenzübergang nicht im Einklang mit dem EU-Recht stehen. Hinzu kommt, dass die anstehende Sanierung der Luegbrücke den Alpentransit über die Brennerautobahn in den nächsten Jahren weiter erschweren wird und die Tiroler Behörden auf Bitten der europäischen Spediteure um eine Lockerung der Beschränkungen für die Dauer der Bauarbeiten taub bleiben.

Auch dem Speditionsgewerbe hat das Vorgehen der Österreicher nicht gefallen. Der BGL hat in den vergangenen Jahren gegenüber der EU-Kommission und den politischen Parteien immer wieder deutlich gemacht, dass die Situation für die Wirtschaft, für mittelständische Spediteure, für LKW-Fahrer und auch für die Menschen im Bayerischen Inntal untragbar ist.

Den wiederholten Aufforderungen an die EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“ endlich zu handeln und gegen die einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs auf einem der Hauptkorridore der TEN-T-Netze einzuschreiten, war diese bislang nicht nachgekommen. Umso wichtiger ist das Signal der EU-Kommission jetzt, der Klage Italiens als Streithelfer beizutreten”, so der Verband in einer offiziellen Mitteilung.

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dirk Engelhardt betont, dass der Verband den Schritt Brüssels begrüßt.

Er ist ein überfälliges Signal dafür, dass die Stärkung des Binnenmarktes in der neuen Kommission wieder eine stärkere Rolle spielen wird. Die EU-Kommission wird somit endlich wieder ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge und Verteidigerin der EU-Grundfreiheiten gerecht. Leider hat Deutschland es bislang versäumt, sich der Klage Italiens anzuschließen und sich in dieser wichtigen Frage eindeutig zu positionieren“, fügt Engelhardt hinzu.

Unterstützung aus Brüssel

Die Europäische Kommission hat am 24. Mai 2024 eine so genannte „mit Gründen versehene Stellungnahme“ abgegeben, der zufolge die Österreicher gegen den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr in der EU verstoßen, der einen der Grundpfeiler des Funktionierens der EU darstellt (Artikel 34 und 35 des EU-Vertrags).

Nach eingehender Prüfung der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen der beiden Mitgliedstaaten kommt die Kommission zu dem Schluss, dass bestimmte Maßnahmen in Österreich den Güterverkehr auf den Autobahnen A12 und A13 und damit den freien Warenverkehr im Sinne der Artikel 34 und 35 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Anm. d. Red.) einschränken: das Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot für bestimmte Güter (…), das Winterfahrverbot an Samstagen und die so genannte Dosierung des Schwerverkehrs auf der Autobahn“, teilte die Europäische Kommission seinerzeit in einer offiziellen Mitteilung mit.

 

 

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