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EU-Kommission antwortet auf die Frage zur Verlängerung der Übergangsfrist für Smart Tacho 2

Ein polnischer Transportverbund hat einen Appell an das polnische Ministerium für Infrastruktur gerichtet und es aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Übergangsfrist von sechs Monaten für intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation einzuführen. Auch die Internationale Straßentransport-Union (IRU) fordert die Frist für die Nachrüstung von LKW mit dem neuen Gerät zu verlängern. Die EU-Kommission antwortet nun auf die Forderungen.

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Der Verband der Internationalen Straßentransportunternehmen (Zrzeszenie Międzynarodowych Przewoźników Drogowych – ZMPDZMPD) hat sich Ende Oktober schriftlich an das polnische Infrastrukturministerium gewandt, um eine sechsmonatige Übergangsfrist für den Austausch von Fahrtenschreibern durch intelligente Geräte der zweiten Generation einzuführen. Zudem fordert der Verband die Kontrolldienste auf, die Verpflichtung zum Einbau und zur Verwendung der neuesten Version des intelligenten Fahrtenschreibers G2V2 während der Übergangszeit auf „sanfte Weise“ durchzusetzen.

In der vergangenen Woche erhielt der Verband eine Antwort vom zuständigen Transportministerium.

Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass es unwahrscheinlich ist, dass die EU-Verwaltung und die Mitgliedstaaten eine Verlängerung der Frist für den Austausch der Fahrtenschreiber zulassen oder in Kontrollfragen eine nachsichtige Haltung einnehmen werden“ – beedauert ZMPD.

Das polnische Infrastrukturministerium hat die Europäische Kommission bereits am 17. Juni dieses Jahres gebeten, einen Aufschub des obligatorischen Austauschs von Fahrtenschreibern oder die Einführung von Übergangsmaßnahmen zu erwägen, um ein milderes Vorgehen der Kontrolldienste bei der Durchsetzung des obligatorischen Einbaus und der Verwendung von G2V2-Fahrtenschreibern zu gewährleisten.

Die Europäische Kommission hat in ihrer Antwort vom 25. Oktober 2024 ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass nach den ihr vorliegenden Daten die polnischen Transportunternehmen, die im internationalen Straßenverkehr tätig sind, trotz der geäußerten Bedenken die Fristen für den Austausch der Fahrtenschreiber einhalten können“, so die Antwort des polnischen Ministeriums.

Ferner fügte das besagte Ministerium hinzu, dass es vor kurzem denselben Antrag erneut bei der Europäischen Kommission eingereicht habe. Gleichzeitig schloss es sich der Initiative der Tschechischen Republik an, Leitlinien für Kontrolldienste zu erlassen, wonach Fahrer oder Transportunternehmen bei Verstößen aufgrund der begrenzten Kapazität der G2V1-Karten, die in den neuesten Geräten verwendet werden, nicht bestraft werden sollen.

Dabei erläuterte man, dass die Tschechische Republik im Oktober 2024 ein Problem im Zusammenhang mit der begrenzten Kapazität der von den EU-Mitgliedstaaten vor dem 21. August 2023 ausgegebenen digitalen Fahrtenschreiberkarten (G2V1-Fahrtenschreiberkarten) bei der Verwendung in der neuesten Version der intelligenten Fahrtenschreiber, d. h. den G2V2-Fahrtenschreibern, gemeldet hat. Der Initiative der Tschechischen Republik haben sich neben Polen auch die Slowakei, Irland, Schweden, Estland und Bulgarien angeschlossen.

Nach Angaben des Infrastrukturministeriums äußerten sich die Vertreter der Europäischen Kommission bei einer Sitzung der Arbeitsgruppe des Rates der Europäischen Union für den Straßengüterverkehr am 28. November leider skeptisch über die von Polen vorgeschlagene Möglichkeit der Einführung vorübergehender Maßnahmen auf dem Gebiet der Europäischen Union, die eine nachsichtige Haltung der Kontrolldienste bei der Durchsetzung der Verpflichtung zum Einbau und zur Nutzung der zweiten Generation intelligenter Fahrtenschreiber gewährleisten würden.

Vonseiten des Verbands heißt es zudem, dass Unternehmen Problemen bei der Verfügbarkeit einiger Typen von Impulsgebern haben, die für den Einbau der neuen Fahrtenschreiber erforderlich sind. Und das Problem betreffe nicht nur Polen.

Wie man weiß, wird nicht nur das Gerät selbst ausgetauscht, sondern auch weitere Zubehörteile, darunter die am Getriebe der Fahrzeuge montierten Pulsatoren. Nach den Informationen, die uns erreichen, gibt es einen Mangel an Original- und Ersatzpulsatoren (beliebte Marken DAF und Scania) für bestimmte Fahrzeugtypen. Darüber hinaus geben die Hersteller dieser Geräte keine Informationen über die Lieferfristen. Laut den Händlern dieser Geräte betrifft das Problem nicht nur Polen“, erklärt ZMPD.

Der Verband wiederholte daher seine Forderung nach der Gewährung einer zusätzlichen Übergangsfrist.

Der anhaltende Mangel an Pulsatoren wird sich nicht nur auf die Bereitschaft der polnischen Flotte auswirken, die EU-Anforderungen ab dem 1. Januar 2025 zu erfüllen, sondern auch auf die Unfähigkeit, die Ersatzanforderungen für G2V1-Fahrtenschreiber bis zum 18. August 2025 zu erfüllen“, fügt der Verband hinzu.

Daher fordert ZMPD wirksame Maßnahmen auf Unionsebene.

Noch 14 Tage, um zu handeln!

Der Straßenverkehr in der EU hat großes Engagement und Tempo bei der Nachrüstung von Fahrzeugen mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation gezeigt“ – betont die IRU in einem Beitrag auf Linkedin.

Die Organisation weist jedoch darauf hin, dass zwischen 10 und 15 Prozent der Nutzfahrzeuge bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 nicht mit den geforderten Geräten ausgestattet sein werden, was dazu führt, dass sie vorübergehend vom EU-Transportmarkt ausgeschlossen werden.

Dies würde für mehrere Monate zu erheblichen Störungen des operativen Betriebs (der Spediteure – Anm. d. Red.) führen“ – unterstreicht IRU.

Die Organisation hat daher an Apostolos Tzitzikostas, den EU-Kommissar für Verkehr und Tourismus, appelliert, die EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, Transportunternehmen, die ihre Fahrtenschreiber nicht rechtzeitig durch Geräte der neueren Generation ersetzen, eine dreimonatige Schonfrist zu gewähren.

Dadurch würde die nötige zeitliche Flexibilität geschaffen, um die Lücke zu schließen und eine rechtzeitige Nachrüstung der Fahrzeuge bis zum ersten Quartal 2025 zu gewährleisten. Ein pragmatischer und kooperativer Ansatz ist unerlässlich, um die Lieferketten zu schützen, die Mobilität aufrechtzuerhalten und die Industrie bei diesem wichtigen Übergang zu unterstützen“, so IRU abschließend.

Risiken, wenn man die Frist verpasst

Wenn man nach dem 1. Januar 2025 ohne einen intelligenten Tacho der zweiten Version im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs ist, muss mit empfindlichen Strafen und Bußgeldern rechnen. Das Bußgeld variieren von Land zu Land, nach Angaben von VDO wie folgt:

  • Deutschland: Bußgeld in Höhe von 200 Euro bis 1.500 Euro
  • Niederlande: Bußgeld in Höhe von bis zu 4.400 Euro
  • Polen: Bußgeld in Höhe von bis zu 2.316 Euro
  • Frankreich: Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro und ein Jahr Haft
  • Portugal: Bußgeld in Höhe von 1200 Euro bis 6000 Euro
  • Spanien: Bußgeld bis zu 2.001 Euro, Stilllegung des Fahrzeugs und Reputationsschaden

>>  Vollständige Tabelle der Bußgelder in Europa bei Nichteinhaltung der Umrüstungsfristen.

Mitarbeit: Sabina Koll

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