Noch vor zwei Wochen galt nach einer negativ verlaufenen Vor-Abstimmung das EU-Lieferkettengesetz als gescheitert. Wie die belgische Ratspräsidentschaft nun am Freitagmittag mitteilte haben die 27 EU-Botschafter am 15. März für die EU-Lieferkettenrichtlinie gestimmt, Deutschland enthielt sich wie angekündigt und wurde überstimmt.
⛓️ In the EU, it matters how products are made!
Ambassadors just confirmed the Corporate sustainability due diligence directive (#CSDDD)!
💚 It fosters sustainable & responsible corporate behaviour, anchors human rights & environmental considerations for companies’ operations. pic.twitter.com/FexGKv6XKP
— Belgian Presidency of the Council of the EU 2024 (@EU2024BE) March 15, 2024
Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.
Ursprünglich geplante Grenzen wurde angehoben
Die Grenze wurde den Angaben zufolge auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben, statt wie ursprünglich geplant für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Die Unternehmen haben eine fünfjährige Übergangsfrist, um sich schrittweise diesen Vorgaben anzupassen.
Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinkt die Grenze auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz.
Darüber hinaus wurden sogenannte Risikosektoren gestrichen, d. h. Wirtschaftsbereiche, in denen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen als höher eingeschätzt wird, wie z. B. die Landwirtschaft oder die Textilindustrie.
Im letzten Schritt muss nun das Plenum des Europäischen Parlaments den Gesetzestext bestätigen, bevor die Vereinbarungen in Kraft treten können.
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