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EU-Lieferkettengesetz: Mehrheit unter den EU-Staaten erreicht, Deutschland wurde überstimmt

Mehrheit der EU-Staaten stimmte für das EU-Lieferkettengesetz. Damit wurde eine entscheidende Hürde genommen, trotz Widerstands der deutschen Regierung. Nun muss noch das EU-Parlament das Gesetz beschließen.

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Noch vor zwei Wochen galt nach einer negativ verlaufenen Vor-Abstimmung das EU-Lieferkettengesetz als gescheitert. Wie die belgische Ratspräsidentschaft nun am Freitagmittag mitteilte haben die 27 EU-Botschafter am 15. März für die EU-Lieferkettenrichtlinie gestimmt, Deutschland enthielt sich wie angekündigt und wurde überstimmt.

Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.

Ursprünglich geplante Grenzen wurde angehoben

Die Grenze wurde den Angaben zufolge auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben, statt wie ursprünglich geplant für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Die Unternehmen haben eine fünfjährige Übergangsfrist, um sich schrittweise diesen Vorgaben anzupassen.

Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinkt die Grenze auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz.

Darüber hinaus wurden sogenannte Risikosektoren gestrichen, d. h. Wirtschaftsbereiche, in denen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen als höher eingeschätzt wird, wie z. B. die Landwirtschaft oder die Textilindustrie.

Im letzten Schritt muss nun das Plenum des Europäischen Parlaments den Gesetzestext bestätigen, bevor die Vereinbarungen in Kraft treten können.


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