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Hohe Bußgelder bei falscher Bedienung der Funktion „Verfügbarkeit” des Fahrtenschreibers

Mehrere Mitglieder des niederländischen Transportverbandes TLN berichten davon, dass die Lkw-Fahrer in Frankreich und Luxemburg für unsachgemäße Verwendung ihrer Fahrtenschreiber mit Geldbußen bestraft werden. Die Organisation erklärt, wie diese “kostspieligen Fehler” zu vermeiden sind.

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Letzte Woche erhielt TLN eine Meldung von einem Lkw-Fahrer, dem in Luxemburg eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 € wegen falscher Bedienung der Funktion „Verfügbarkeit“ im Fahrtenschreiber auferlegt wurde. Der Organisation liegen auch mehrere Berichte über ähnliche Geldbußen aus Frankreich vor. Aus diesem Grund veröffentlichte der Verband konkrete Anweisungen für Lkw-Fahrer, die ihnen künftig dabei helfen sollen, finanzielle Strafen zu vermeiden.

Die Verfügbarkeit im Fahrtenschreiber bedeutet weder Pause noch Ruhezeit und zählt nicht als Unterbrechung nach 4,5 Stunden Fahrzeit. Eine Ausnahme stellt die Verfügbarkeit bei Doppelbesetzung dar“, erklärt TLN.

Laut dem Verband können Lkw-Fahrer dadurch verwirrt werden, dass die Voreinstellungen des Tachographen die Verfügbarkeit als Pause nach 4,5 Stunden ununterbrochener Fahrt berechnen. Nach mindestens 45 Minuten Verfügbarkeit „setzt“ der Fahrtenschreiber die Lenkzeit wieder zurück, fügt der Verband hinzu.

Je nach Marke oder Version kann diese Voreinstellung so konfiguriert werden, dass der Fahrtenschreiber die Verfügbarkeit nicht als Pause/Ruhezeit zählt, empfiehlt die Organisation.

Im Fall des in Luxemburg bestraften Fahrers führte die falsche Registrierung der Verfügbarkeit zu 10 Verstößen gegen die Einhaltung der Ruhezeit. Bei sechs davon handelte es sich um sogenannte „sehr schwerwiegende Verstöße“, die letztlich in Strafpunkten im ERRU-System resultieren könnten, teilt der Verband mit.

Fahrzeit ohne Pause überschritten

 

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