Verkehrskontrolle autor: benjaminnolte

Bußgeldvergleich LKW – PKW-Fahrer

Es gibt verschiedene Vorschriften für alle Nutzfahrzeuge, PKW, Busse und LKW auf den deutschen Straßen. Wer diese missachtet, der kann nach dem Bußgeldkatalog der StVO bestraft werden.

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Dies betrifft unterschiedliche Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsvergehen und viele weitere Verstöße. Jedoch werden sowohl LKW- wie PKW-Fahrer unterschiedlich bestraft. Dies können Punkte, Bußgelder und auch ein Führerscheinentzug für eine gewisse Zeit beinhalten. Doch wie verhält sich der Bußgeldkatalog zwischen einem PKW- und einem LKW-Fahrer?

Welche Bußgelder gibt es bei PKW- und LKW-Fahrern?

Es gibt in der deutschen StVO verschiedene Delikte, anhand derer der Bußgeldkatalog Anwendung findet. Eine grobe Zusammenfassung sind die Bereiche:

  • Geschwindigkeit
  • Abstandgebote
  • Fahrzeug
  • Halten und Parken
  • Überholvorgänge
  • Verhalten beim Unfall
  • Vorfahrtsregeln und allgemeine Regeln im Straßenverkehr
  • Überladung und Ladungssicherung
  • Hauptuntersuchungen

Beim Führen eines LKW kommen noch weitere Bereiche dazu. Diese sind:

  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Gefahrguttransport
  • LKW-Maut
  • Überholen mit dem LKW
  • die Höhe des Fahrzeugs
  • Sicherheitsprüfung
  • Sonntagsfahrverbot

Sind LKW-Bußgelder höher? 

Im Jahr 2021 wurde der bis dahin gültige Bußgeldkatalog überarbeitet, da es doch einige Bereiche gab, die sich in der Praxis als nicht anwendbar herausgestellt haben. Mithilfe dieses Kataloges soll die Sicherheit besonders für Fußgänger und Radfahrer gesteigert werden. Dabei wurden viele der bislang bekannten Bußgelder verdoppelt, wenn es sich um Geschwindigkeitsbegrenzungen dreht.

Allein bei der Geschwindigkeitsbegrenzung wird deutlich, dass PKW und LKW nicht gleich behandelt werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist verschieden, da die schweren Fahrzeuge, zu denen auch LKW gehören, aufgrund ihres Gewichtes einen längeren Bremsweg aufweisen. Das Potenzial, Schaden zu verursachen, ist deutlich höher. 

Aufgrund dessen sind auch die Bußgelder deutlich höher. Überschreitet ein LKW in Deutschland die vorgegebene Geschwindigkeit, wird dies konsequent geahndet. So erhält ein LKW-Fahrer bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 16 km/h Punkte. Fährt dieser über 60 km/h zu schnell, erhält er nicht nur ein sehr hohes Bußgeld, er bekommt zudem zwei Punkte in Flensburg und hat ein dreimonatiges Fahrverbot.

Wenn ein LKW überladen ist, wird die Verkehrssicherheit immens beeinflusst und beeinträchtigt. Zudem werden die Straßen beschädigt. Jedoch wird für diesen Verstoß nicht der Fahrer belangt, sondern der Halter bzw. das Unternehmen. Verhangen werden in einem solchen Fall Punkte und Bußgelder.

Wichtig: Zudem verfügen LKW-Fahrer über Lenk- und Ruhezeiten. Werden diese nicht eingehalten, steigt die Gefahr für eventuelle Unfälle. Daher sieht die StVO in diesem Fall die Verwendung eines Fahrtenschreibers vor.

Was sind die häufigsten Bußgelder bei LKW- und PKW-Fahrern?

Das Statistische Bundesamt erstellt jährlich durch die Polizei erfassten Daten eine Statistik zu den Straßenverkehrsunfällen. Die häufigsten Ursachen sind Unfälle mit Personenschaden, welches auf ein Fehlverhalten der Fahrzeugführer zurückzuführen ist.

Ebenso werden die Unfälle an sich aufgeschlüsselt, welche als Grundlage technische Mängel am Fahrzeug aufweisen. Dadurch wird das Fahrzeug selbst beeinträchtigt und reagiert nicht so, wie der Fahrer dies gewohnt ist und im Straßenverkehr zugelassen wurde.

Kollisionen an sich aufgrund technischer Fehler sind verhältnismäßig selten aufgetreten. Dies zeigt, dass die Hauptuntersuchungen, zu der jedes Fahrzeug laut Gesetz und StVO vorgestellt werden muss, ihren Zweck recht zuverlässig erfüllen.

Ab wann drohen Fahrverbot und andere Maßnahmen?

Die Straßenverkehrsordnung regelt den Straßenverkehr und Voraussetzungen, die jedes Fahrzeug und jeder Fahrer erfüllen muss. Hält sich der Fahrzeughalter nicht daran, kommt ein Bußgeldkatalog zum Einsatz. Dieser beinhaltet Bußgelder, Punkte in Flensburg und auch ein eventuell vorkommendes Fahrverbot. Wiederholen sich gewisse Straftaten und Vergehen, kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung kann bei Menschen, die damit mehrfach erwischt wurden, eine deutlich härtere Konsequenz haben als ursprünglich im Bußgeldkatalog festgelegt. Beim Verhängen eines Bußgeldes haben die Ermittler einen Ermessensspielraum. Willkürlich angeordnet werden kann ein Fahrverbot jedoch nicht. Dem Sünder müssen diese Vergehen einwandfrei nachgewiesen werden. Gegeben ist dies, wenn die sich wiederholenden Verstöße auf Vorsatz und Uneinsichtigkeit hindeuten.

Gerichtlich angeordnet werden kann dann für Wiederholungstäter ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und wird abhängig von der Schwere der Vergehen und dem zeitlichen Abstand zwischen den Vergehen gemacht. Je geringer der Anstand ist, desto mehr geht das Gericht von Absicht und Beharrlichkeit aus. Wird dem Fahrer dabei immense Beharrlichkeit nachgewiesen, kann ihm die Fahrerlaubnis komplett entzogen werden.

Wo lohnt es sich, Einspruch zu erheben?

Es gibt deutlich mehr Bußgeldbescheide in Deutschland, als angenommen wird, die fehlerhaft sind. Aufgrund dessen kann sich ein Einspruch lohnen, denn wenn diesem stattgegeben wird, muss die verhangene Strafe nicht gezahlt werden. Gerade wenn es sich um Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot handelt, kann es sich lohnen, Wiederspruch einzulegen.

Die Gründe für einen Wiederspruch können vielfältig sein. Eine bekannte Ursache sind beispielsweise sogenannte „formelle Fehler“. Es ist gesetzlich geregelt, wie ein Bußgeldbescheid aussehen muss, damit dieser gültig ist. Im § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) stehen diese geschrieben. Jeder Bußgeldbescheid muss die folgenden Punkte beinhalten, damit er auch gültig ist:

  • Name und Anschrift des Betroffenen und des Verteidigers müssen korrekt sein
  • das Vergehen muss so genau wie möglich angegeben sein und Ort, Zeit und Bezeichnung des Vergehens beinhalten
  • Beweismittel müssen angegeben und auch, wenn vorhanden, korrekt bezeichnet sein
  • Strafen, Nebenfolgen und die Rechtsbelehrung müssen korrekt ausgestellt worden sein

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist das Foto, welches den Fahrer beim Blitzen zeigt, das Beweismittel. Ist der Fahrer darauf nicht eindeutig zu identifizieren, kann gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt werden. Ebenso kann wegen technischer Mängel Einspruch eingelegt werden, wenn beispielsweise die Messgeräte falsch eingestellt waren. Es ist jedoch ratsam, sich dabei Hilfe von einem Anwalt für Verkehrsrecht zu holen, denn nur über diesen können Einsicht in die Akten beantragt werden. Dadurch können technische Fehler aufgedeckt werden.

Es ist nicht möglich, vorab zu sagen, wie die Erfolgsaussichten in einem Fall des Einspruchs ausfallen, da dies individuell ist. Aufgrund dessen ist es wichtig, vorher Aufwand und Nutzen gegeneinander abzuwägen. 

TIPP: Gerade für Personen, deren Job durch ein eventuelles Fahrverbot in Gefahr ist, kann sich der Einspruch gegen den ausgestellten Bußgeldbescheid lohnen. 

Fazit

Die Festlegung des Bußgeldes laut StVO unterscheidet sich zwischen PKW und LKW zum Teil sehr voneinander. Der Grund liegt darin, dass ein LKW viel mehr Gewicht und Größe hat, in seinem Verhalten viel träger und aufgrund dessen sind die Strafen in vielen Fällen viel höher.

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