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Hessens Innenminister fordert Null-Promille-Regel für LKW-Fahrer

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Die Forderung von Innenminister Peter Beut ist eine Reaktion auf die Bilanz  der großangelegten Präventionsmaßnahmen und Kontrollen der hessischen Polizei von Januar und Februar. Die hessische Polizei hat in diesem Jahr bei ihren bisherigen Kontrollen bewusst einen Schwerpunkt auf Alkoholkontrollen bei LKW-Fahrern gelegt. Aus gutem Grund: In den letzten drei Jahren ereigneten sich in Hessen 382 Verkehrsunfälle, an denen alkoholisierte LKW-Fahrer beteiligt waren. Dabei kamen vier Personen ums Leben, 29 wurden schwer und 101 leicht verletzt.

Wer Alkohol getrunken hat, darf mit so einem großen und schweren Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Berauschte Fahrzeugführer gefährden sich selbst und ihre Mitmenschen. Für den Güterkraftverkehr muss in Deutschland eine Null-Promille-Grenze gelten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für einen 18-jährigen Fahranfänger mit seinem Kleinwagen null Promille gelten, ein Sattelzugfahrer seinen 40 Tonnen schweren LKW aber noch mit bis zu 0,49 Promille im Blut fahren darf. Hier sehe ich dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf und werde mich für eine Null-Promille-Regelung einsetzen, sagte Innenminister Peter Beuth.

Berufskraftfahrer tragen eine besondere Verantwortung

Derzeit sieht die gesetzliche Regelung vor, dass ab einer Alkoholisierung von 0,5 Promille Alkoholgehalt oder mehr das Führen von Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist. Ab 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen feststellbar sind. Diese Grenzwerte gelten grundsätzlich auch für Lkw-Fahrer mit Ausnahme der Fahrer von Gefahrguttransporten. Für sie gilt eine Null-Promille-Grenze. Kern der Initiative des Hessischen Innenministers ist ein deutschlandweites Alkoholverbot für alle Berufskraftfahrer, die ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,8 Tonnen führen. Hierfür sollte das Straßenverkehrsgesetz um eine entsprechende Ordnungswidrigkeit erweitert werden.

Arbeitsrechtlich gilt so ein Verbot für fast jeden Berufstätigen in Deutschland ohnehin schon. Berufskraftfahrer tragen eine besondere Verantwortung und sollten deshalb auch gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Null-Promille-Regel einzuhalten, sagte der Innenminister. Für Handwerker oder Privatpersonen, die mit entsprechend schweren Fahrzeugen unterwegs sind, würde die gesetzliche Null-Promille-Grenze nicht gelten.

Traurige Bilanz

Am 27. Januar hatte die hessische Polizei anlässlich großangelegter Präventionsmaßnahmen rund 1.200 Fahrer kontrolliert: 190 Personen hatten unter Alkoholeinfluss gestanden, 79 Fahrern musste der Fahrtantritt untersagt werden. Der Fokus lag dabei auf der Fahrtüchtigkeit der noch ruhenden Kraftfahrzeugführer, es wurde also nicht der fließende Verkehr kontrolliert. Bei den Kontrollen im fließenden Verkehr zwei Wochen später ergab sich bei drei Fahrern der Verdacht auf Alkohol und bei drei weiteren auf Drogen. Ein bulgarischer LKW-Fahrer war da trauriger Spitzenreiter: 1,6 Promille zeigte der Atemalkoholtest bei seiner Kontrolle auf der Bundesstraße 252 bei Twiste an.

Polizei hält Kontrolldruck hoch, um Verhaltens- und Einstellungsänderung zu bewirken

Neben allen Versuchen, durch Aufklärung und Information eine Verhaltens- und Einstellungsänderung der Fahrzeugführer zu erreichen, wird die Polizei den Kontrolldruck hochhalten, um auch eine Verhaltens- und Einstellungsänderung durch die Sorge vor Strafen zu bewirken. Seit dem 1. März 2019 verfügen alle sieben hessischen Polizeipräsidien über eigene Geschwindigkeitsmessanhänger – die sogenannten „Enforcement Trailer“. Diese Geräte werden gezielt gegen Raser eingesetzt. Sie haben den Vorteil, dass sie für längere Zeit autark, ohne den Einsatz von Bedienpersonal eingesetzt werden können. Diese Kontrollen finden hauptsächlich an Unfallhäufungspunkten statt.

Wir setzen bei der Ausstattung der hessischen Polizei bewusst auf moderne und intelligente Technik, damit die Kolleginnen und Kollegen ihren anspruchsvollen Job bestmöglich erledigen können. Deshalb werden wir den Einsatz unserer Videostreifen intensivieren. Im Pilotzeitraum für unsere Einsatzwagen von November 2017 bis Juli 2018 konnten fast 1.000 Delikte dank der neuen Videostreifen zur Anzeige gebracht werden, so Beuth.

Einsatzgebiet der Videostreife wird erweitert

Der Pilotbetrieb der Videostreife hat gezeigt, dass neben Rettungsgassenverstößen die Kameras bei einer Vielzahl von anderen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eingesetzt werden können. Dazu gehören Handy-Verstöße, Trunkenheitsdelikte, Gefährdungsdelikte wie Nötigung oder Abstandsverstöße, Gaffen oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Aufgrund der positiven Erfahrungen im Pilotbetrieb wird die hessische Polizei weitere Fahrzeuge beschaffen. Ausgestattet mit einer verbesserten Videotechnik als noch im Pilotbetrieb sind derzeit sechs PKW als Videostreifen auf hessischen Autobahnen unterwegs. Die Flotte wird noch in diesem Jahr auf insgesamt 14 Fahrzeuge aufgestockt.

Foto:Trans.INFO

 

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