Am Donnerstag, 3. Juni feiern die Katholiken Fronleichnahm. Aus diesem Grund gilt in sechs Bundesländern das Fahrverbot für LKW.
Wo müssen LKW in ihren Depots bleiben?
- Bayern,
- Baden-Württemberg,
- Hessen,
- Rheinland-Pfalz,
- Saarland
- Nordrhein-Westfalen.
Das Fahrverbot gilt zwischen 0:00 und 22:00 Uhr für alle Fahrzeuge 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger, unabhängig vom Gewicht.
Autor: Agnieszka Sterniak
Ursprung: http://www.adac.de/reise_freizeit/aktuelle_nachrichten/detail.aspx?ItpId=5154&PagingIds=NachrichtenListe&ReturnUrl=9MRZE0PZznZjFBAnFBAi9nLU3GTZvt6ZznqX4nyjEBPg3tTd9nVZFfLRvGed40Pk2u__