Das Wichtigste im Überblick
- Ab 1. Juli drohen für Punktehandel Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
- Verkehrsverstöße können künftig sechs statt drei Monate verfolgt werden.
- Die Änderungen gelten auch für ausländische Fahrer in Deutschland.
- Der digitale Führerschein erhält eine gesetzliche Grundlage.
- Scancars dürfen Parkverstöße automatisiert erfassen.
- Für Fuhrparks gewinnt die Fahrerermittlung weiter an Bedeutung.
Punktehandel wird künftig ausdrücklich verboten
Die wohl wichtigste Änderung der StVG-Novelle betrifft den sogenannten Punktehandel.
Bislang nutzten einige Dienstleister eine rechtliche Grauzone: Nach einem Verkehrsverstoß übernahm gegen Bezahlung eine andere Person die Verantwortung für die Tat und gab sich gegenüber den Behörden als Fahrer aus. Dadurch wurde das Verfahren gegen den tatsächlichen Fahrer häufig eingestellt.
Nach Angaben des ADAC wird dieses Geschäftsmodell nun ausdrücklich verboten. Künftig ist es untersagt, Behörden durch falsche Angaben über die Beteiligung an einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten beziehungsweise zu vermitteln.
Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 5.000 und 30.000 Euro geahndet werden.
Der ADAC begrüßt die Änderung. Der Automobilclub hatte sich nach eigenen Angaben seit Jahren für die Schließung der Gesetzeslücke eingesetzt und bewertet die Neuregelung als Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Auch Berufskraftfahrer und ausländische Fahrer betroffen
Die Neuregelung gilt nicht nur für private Autofahrer. Betroffen sind grundsätzlich alle Verkehrsteilnehmer, die in Deutschland unterwegs sind – unabhängig davon, ob sie einen deutschen, polnischen, rumänischen oder litauischen Führerschein besitzen.
Damit betrifft die Gesetzesänderung auch den internationalen Straßengüterverkehr.
Für Berufskraftfahrer kann dies besonders relevant sein. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg können nicht nur zu Fahrverboten führen, sondern unter Umständen auch berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für Transportunternehmen bedeutet dies, dass Fahrerermittlungen und die Bearbeitung behördlicher Anhörungen weiterhin sorgfältig und nachvollziehbar erfolgen müssen.
Behörden erhalten künftig doppelt so viel Zeit
Eine weitere Änderung dürfte für Fuhrparks und Transportunternehmen sogar größere praktische Auswirkungen haben als das Verbot des Punktehandels.
Die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von bislang drei auf sechs Monate verlängert.
Behörden erhalten damit künftig deutlich mehr Zeit, Verfahren abzuschließen und Bußgeldbescheide zu versenden.
Für Unternehmen bedeutet das, dass Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße oder andere Verkehrsordnungswidrigkeiten auch mehrere Monate nach dem eigentlichen Vorfall noch Konsequenzen haben können.
Insbesondere bei grenzüberschreitenden Transporten, Leasingfahrzeugen oder größeren Fuhrparks könnten Verfahren künftig seltener aufgrund von Fristabläufen eingestellt werden.
Digitaler Führerschein erhält Rechtsgrundlage
Die Gesetzesänderung schafft außerdem die rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein.
Nach Angaben des ADAC soll dieser im Laufe des Jahres über eine Smartphone-App verfügbar werden, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Der klassische Kartenführerschein bleibt jedoch weiterhin uneingeschränkt gültig.
Für den gewerblichen Güterverkehr dürfte die praktische Bedeutung zunächst begrenzt bleiben. Berufskraftfahrer müssen bei Kontrollen weiterhin weitere Dokumente mitführen, etwa die Fahrerkarte und Nachweise über die Berufskraftfahrerqualifikation.
Was die Änderungen für Transportunternehmen bedeuten
Für die Transport- und Logistikbranche dürfte vor allem die verlängerte Verfolgungsverjährung relevant sein. Verkehrsverstöße können künftig deutlich länger verfolgt werden, während die neuen Regelungen zum Punktehandel die Bedeutung einer korrekten Fahrerermittlung zusätzlich erhöhen.
Die Änderungen gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Fahrers. Betroffen sind somit auch ausländische Berufskraftfahrer, die in Deutschland unterwegs sind.








