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COSCO Shipping

Bundeskartellamt genehmigt: Cosco darf 80 Prozent an Zippel übernehmen

Lesezeit 3 Min.

Die nächste Stufe der Integration ist erreicht: Das Bundeskartellamt hat den Einstieg von Cosco bei der Hamburger Spedition Zippel freigegeben. Die Behörde sieht keine wettbewerblichen Bedenken, sicherheitspolitische Fragen bleiben außen vor.

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von 80 Prozent der Anteile an der Konrad Zippel Spediteur GmbH durch die chinesische Reederei Cosco Shipping Holdings Co., Ltd. freigegeben. Das teilte die Behörde am 20. Februar mit. Cosco ist eine weltweit tätige Containerreederei und in Deutschland bereits mit 24,99 Prozent am HHLA Container Terminal Tollerort im Hamburger Hafen beteiligt.

Zippel ist eine Hamburger Spedition mit Schwerpunkt auf Containerhinterlandverkehren zwischen Seehafen und Binnenland. Die Transporte erfolgen häufig im kombinierten Verkehr, insbesondere per Bahn.

Keine wettbewerblichen Bedenken

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte:

„Cosco transportiert im Wesentlichen Container auf dem Seeweg, während Zippel den Weitertransport der Container von den Seehäfen ins Binnenland organisiert. Die Unternehmen sind damit auf unterschiedlichen Ebenen der Transportkette tätig und stehen nicht in unmittelbarem Wettbewerb zueinander. Aus wettbewerblicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.“

Die Behörde verweist darauf, dass an den Häfen Hamburg und Bremerhaven im Jahr 2024 mehr als zwölf Millionen Container umgeschlagen wurden. Zippel habe im Hinterlandverkehr nur einen Bruchteil dieser Mengen bewegt, überwiegend per Bahn.

Nach den Ermittlungen sei nicht zu erwarten, dass der Zusammenschluss den Zugang anderer Reedereien zu Speditionsdienstleistungen oder den Zugang anderer Spediteure zu Reedereikunden spürbar beeinträchtigt.

Kartellrechtliche Prüfung getrennt von Sicherheitsfragen

Das Bundeskartellamt betont ausdrücklich, dass seine Zuständigkeit auf die wettbewerblichen Auswirkungen beschränkt ist.

„Etwaige außenwirtschaftsrechtliche oder sicherheitspolitische Aspekte sind nicht Gegenstand der kartellrechtlichen Fusionskontrolle“, so Mundt.

Solche Fragen unterliegen der investitionsrechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Strategischer Ausbau der Hinterlandpräsenz

Mit dem Mehrheitseinstieg bei Zippel baut Cosco seine Präsenz im deutschen Logistiksystem weiter aus. Bereits 2023 hatte sich der Konzern nach intensiver politischer Debatte mit 24,99 Prozent am Containerterminal Tollerort beteiligt. Während diese Beteiligung den Umschlag betrifft, würde Cosco mit Zippel direkten Zugriff auf Hinterlandverkehre erhalten.

Zippel beschäftigt rund 350 Mitarbeitende und betreibt etwa 200 LKW. Das Unternehmen ist im Containerhinterlandverkehr per Straße, Schiene und Binnenschiff tätig. Der geschäftsführende Gesellschafter Axel Plaß behält nach bisherigen Angaben 20 Prozent der Anteile und führt das Unternehmen weiter.

Vertikale Integration nimmt zu

Der Schritt verdeutlicht einen anhaltenden Trend in der Branche: Große Linienreedereien beschränken sich nicht mehr auf den Seetransport, sondern erweitern ihre Aktivitäten entlang der gesamten Transportkette, vom Terminalbetrieb bis in die Hinterlandlogistik.

Mit der nun erfolgten kartellrechtlichen Freigabe ist ein zentraler regulatorischer Schritt vollzogen. Ob darüber hinaus außenwirtschaftsrechtliche Prüfungen weitere Bedingungen nach sich ziehen, bleibt abzuwarten.

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