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In Kürze wird sich die Konstruktion und die Ausstattung von LKW ändern

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Sicherere Autos auf sichereren Straßen in der EU. Dies ist das Ziel, das sich die Politiker in Brüssel gesetzt haben. Letzte Woche hat der EU-Rat eine Verordnung zur Straßenverkehrssicherheit verabschiedet.

Ab Mitte 2022 müssen alle Neuwagen in der Europäischen Union mit fortschrittlichen Sicherheitssystemen ausgestattet werden. Am 8. November verabschiedete der EU-Rat eine Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen und den Schutz der Insassen und schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer.

Brüssel hofft, dass neue Vorschriften und vorgeschriebene Ausrüstung die Zahl der Verkehrstoten erheblich verringern werden.

Zehn Jahre nach Verabschiedung früherer einschlägiger Vorschriften soll die neue Vorschrift einen Anstoß für Maßnahmen der EU im Bereich der Verkehrssicherheit geben.

Zum ersten Mal werden dabei Bedenken in Bezug auf schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt, erklärte der finnische Arbeitsminister Timo Harakka in einer offiziellen Mitteilung des EU-Rates.

Nach den neuen Vorschriften müssen alle Kraftfahrzeuge (einschließlich Lastkraftwagen, Busse, Lieferwagen und SUV) die folgenden Sicherheitskomponenten aufweisen:

– Intelligente Geschwindigkeitsregelung

– Vereinfachung von Installation von Alko-Locks

– Warnsysteme, die den Fahrer bei Müdigkeit oder Ablenkung alarmieren

– Fortschrittliche Systeme zur Erkennung der Ablenkung des Fahrers

– Notbremssignal

– Rückfahr-Objekterkennungssysteme

– Ereignisdatenschreiber

– Reifendruckkontrollsysteme.

 

Darüber hinaus müssen PKW und Lieferwagen über zusätzliche erweiterte Sicherheitsfunktionen verfügen wie:

– fortschrittliche Notbremssysteme

– Spurhaltesysteme für Notfälle

– Erhöhte Kopfaufprallschutzzonen, die bei Kollisionen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern, beispielsweise Fußgängern und Radfahrern, Verletzungen minimieren können.

Andererseits müssen LKW und Busse so konstruiert und gebaut werden, dass der tote Winkel um das Fahrzeug deutlich verringert wird. Dem EU-Rat zufolge müssen sie auch mit fortschrittlichen Systemen ausgestattet sein, die Fußgänger und Radfahrer erkennen.

Die Verordnung wird 30 Monate nach ihrem Inkrafttreten geltend sein. Einige Bestimmungen zu Sicherheitskomponenten werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, damit sich die Automobilhersteller an die neuen Anforderungen anpassen können.

Foto: Trans.INFO

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