Wie festgelegt, tritt das Verbot, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 20 Tonnen zu fahren, am Tag des 68. Geburtstags des Fahrers in Kraft.
Die Mitteilung folgt Jahren unterschiedlicher Interpretationen von Artikel 115 der Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada) und betrifft direkt Tausende von Fahrern im Straßengüterverkehr. Das Ministerium stellt klar, dass bis zum Alter von 68 Jahren das Fahren dieser schweren Fahrzeuge nur mit einem jährlichen Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung möglich ist, der von der örtlichen medizinischen Kommission (Commissione medica locale) ausgestellt wird. Dieses Dokument muss zusammen mit Führerschein und CPC (Qualifikationskarte für Berufskraftfahrer) stets mitgeführt werden.
Das Alterslimit gilt ausschließlich für Fahrer mit Wohnsitz in Italien und einem italienischen Führerschein. Inhaber ausländischer Führerscheine ohne Wohnsitz in Italien sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Die Klarstellung wurde von der Zentralstelle im Innenministerium in Absprache mit dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti) formuliert und stützt sich auf ein Urteil des Staatsrates von 2011. Es wird außerdem spezifiziert, dass das Eignungszeugnis am Tag nach dem 68. Geburtstag seine Gültigkeit verliert, wodurch der genaue Zeitpunkt definiert ist, ab dem eine Weiterfahrt mit schweren Fahrzeugen nicht mehr zulässig ist.
Dieser regulatorische Eingriff bietet Transportunternehmen und Fahrern einen verbindlichen Rahmen, der eine bessere Planung von Einsätzen, Schichten und Ersatzlösungen ermöglicht. Für diejenigen, die täglich mit schweren Fahrzeugen über 20 Tonnen arbeiten, ist diese regulatorische Sicherheit entscheidend, um Unregelmäßigkeiten bei Verkehrs‑ und Straßenkontrollen zu vermeiden.









