Foto: Agnieszka Kulikowska-Wielgus

Zusätzliche Lkw-Fahrverbote auf der Brennerautobahn: Italien reagiert auf Feiertagsregelungen in Österreich und Deutschland

Lesezeit 2 Min.

Italien hat beschlossen, aufgrund der in Österreich geltenden Lkw-Verkehrsbeschränkungen zusätzliche Fahrverbote auf der Brennerautobahn zu verhängen.

Dieser Text wurde mit Unterstützung eines automatischen Übersetzungstools erstellt. Es kann daher zu inhaltlichen und sprachlichen Ungenauigkeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Um den Verkehrsfluss an Feiertagen sicherzustellen, hat die Autonome Provinz Bozen zusätzliche Lkw-Fahrverbote auf der Brennerautobahn (A22) beschlossen. Sie gelten im Abschnitt zwischen Sterzing und der österreichischen Grenze und betreffen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

Hintergrund sind die regelmäßig zu beobachtenden Rückstaus an der Grenze, wenn in Österreich und Deutschland Feiertagsfahrverbote für Lkw gelten. Italien möchte mit den neuen Regelungen verhindern, dass sich der Schwerverkehr auf italienischer Seite anstaut – mit negativen Folgen für Sicherheit, Verkehrsmanagement und öffentliche Ordnung.

Gültigkeit der Fahrverbote im Mai und Juni 2025

Die Maßnahme greift an folgenden Terminen:

  • Donnerstag, 29. Mai 2025 (österreichischer Feiertag): 00:00 bis 22:00 Uhr
  • Montag, 9. Juni 2025 (Pfingstmontag in Österreich und Deutschland): 00:00 bis 22:00 Uhr
  • Donnerstag, 19. Juni 2025 (Fronleichnam in Österreich und Teilen Deutschlands): 00:00 bis 22:00 Uhr

Das Verbot betrifft ausschließlich die Fahrtrichtung Nord (Richtung Österreich)

Park- und Ausweichregelung für betroffene Lkw

Fahrzeuge, die zu Beginn der Verbotszeit bereits auf der A22 unterwegs sind, müssen auf ausgewiesene Parkflächen ausweichen. Als zentrale Sammelstelle dient der Parkplatz SA.DO.BRE in Sterzing. Weitere Stellflächen werden von der Brennerautobahn AG und der Verkehrspolizei zugewiesen.

Ausnahmen vom Fahrverbot

Nicht alle Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen. Ausgenommen sind u. a.:

  • Transporte von verderblichen Lebensmitteln
  • Transporte von Schlachttieren
  • Erfrischungsgetränkelieferungen in touristische Gebiete
  • Pannenhilfen, Notreparaturdienste (z. B. für Kühlanlagen)
  • Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Gemeinden und öffentlichem Verkehr
  • Fahrzeuge im kombinierten Verkehr Straße-Schiene, sofern reserviert und registriert (mit Angabe von Kennzeichen, Datum und Zugverbindung)
Tags: