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Foto: Polizei NRW

Berufskraftfahrer: Brandenburg fordert Verbot für Alkohol-Cannabis-Mix am Steuer – was gilt aktuell?

Lesezeit 6 Min.

Brandenburg macht Druck: Ein bundesweites Verbot für den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis soll kommen – auch für Berufskraftfahrer. Was das konkret bedeutet und welche Regeln aktuell gelten, erläutert der Gastbeitrag des Deutschen Bußgeldkatalogs.

Eigentlich weiß es jeder: Alkohol und Cannabis beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit und sollten deswegen vor dem Führen eines Kraftfahrzeuges am besten gar nicht konsumiert werden. Da es aber Grenzwerte gibt, sind kleine Mengen in vielen Fällen okay – sogar für Berufskraftfahrer. Sie dürfen nur keine Gefahrengüter oder Personen befördern.

Nach den aktuell geltenden Regeln wäre sogar der Mischkonsum zumindest für private Fahrer in vielen Fällen in Ordnung. Allerdings möchte das Land Brandenburg das jetzt ändern und fordert ein absolutes Verbot für den Mix aus Alkohol und Cannabis am Steuer.

Promillegrenze – das gilt für Lkw-Fahrer

Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, kann zur Gefahr für seine Mitmenschen werden, und zwar schneller, als viele denken. Alkohol vermindert die Reaktionsfähigkeit und wirkt sich außerdem negativ auf die Sehfähigkeit aus – beide sind für das Führen eines Fahrzeuges aber unabdingbar. Um die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber deswegen Promillegrenzen, also den erlaubten Alkoholgehalt im Blut, eingeführt.

Die sind in Deutschland sogar relativ großzügig:

  • Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 24 gilt eine allgemeine 0,5-Promille-Grenze. Wer mehr hat, darf kein Kraftfahrzeug mehr führen.
  • Falls auch mit weniger als 0,5 Promille keine Fahrtüchtigkeit besteht, kann es aber schon vorher zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Das ist dann ab einem Wert von 0,3 Promille möglich.
  • Fahranfänger dürfen nur vollkommen nüchtern hinter das Steuer. Für sie gilt die Null-Promille-Grenze.

Da Lkw-Fahrer besonders schwere Fahrzeuge führen und ein von ihnen verursachter Unfall sehr schlimme Folgen nach sich ziehen kann, liegt es nahe, zu vermuten, dass für sie ebenfalls die Null-Promille-Grenze gilt. Das ist aber nicht grundsätzlich der Fall, sondern gilt nur für Lkw-Fahrer, die Gefahrengut transportieren, oder für Busfahrer.

Wer gegen die Promillegrenzen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Ab 1,1 Promille handelt es sich dann auch nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, was härtere Konsequenzen nach sich zieht: Es können Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.

Auch wenn es zu einem Unfall kommt, erhöht sich das Strafmaß. Berufskraftfahrer müssen außerdem mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen, was weitere schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen würde. Zudem erschwert das natürlich auch die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.

Cannabis am Steuer – am besten ganz bleiben lassen

Da der Cannabiskonsum in Deutschland mittlerweile legalisiert worden ist, gibt es auch hierfür einen Grenzwert. Es dürfen nicht mehr als 3,5 ng/ml sein. Auch hier gilt, dass Fahranfänger ganz die Finger davonlassen müssen, sonst ist der Führerschein schneller wieder weg, als Ihnen lieb ist.

Berufskraftfahrer sollten Folgendes wissen: Ihre Fahreignung kann infrage gestellt werden, wenn sie regelmäßig Cannabis konsumieren – und das kann sie den Job kosten. Sie sollten deswegen gänzlich auf den Konsum verzichten, auch wenn der einmalige Genuss nicht unbedingt schädlich sein muss.

Fällt zum Beispiel bei der Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis auf, dass Cannabis konsumiert wurde, kann das zur Folge haben, dass erst einmal ein Gutachten durchgeführt wird. Damit soll dann ermittelt werden, ob der Fahrer wirklich nur gelegentlich kifft oder ob es sich eher um eine Gewohnheit handelt.

Und bei Mischkonsum? Brandenburg fordert Änderungen

Theoretisch könnte sich ein Fahrer jetzt hinter das Steuer setzen, der vorher ein, zwei Gläser Alkohol getrunken und einen Joint geraucht hat. Solange er die Grenzwerte unterschreitet, ist erst einmal alles in Ordnung. Wer aber mit einem zu hohen Cannabis-Wert im Blut erwischt wird und zusätzlich Alkohol getrunken hat, muss mit einem besonders hohen Bußgeld rechnen.

Die Wirkung von Cannabis kann durch Alkohol stark verstärkt werden, sodass die Fahrtüchtigkeit auch schon dann stark eingeschränkt sein kann, wenn die jeweiligen Grenzwerte noch nicht überschritten worden sind. Das liegt auch daran, dass beide Substanzen die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigten.

Dieser Missstand wird jetzt von der Landesregierung Brandenburg kritisiert. Schließlich kann die Wechselwirkung zwischen beiden Drogen die Fahrtüchtigkeit verheerend sein. Infolgedessen fordert das Bundesland eine Null-Toleranz-Grenze für den Mischkonsum. Wenn der Vorschlag angenommen wird, dürfen sich Fahrer, die Cannabis und Alkohol zu sich genommen haben, gar nicht mehr hinter das Steuer setzen. Das würde dann natürlich auch für Lkw-Fahrer gelten.

Brandenburg verweist auf die gestiegene Anzahl an Unfällen, die unter Cannabis-Einfluss erfolgt sind. Sie seien von 2023 auf 2024 um 25 Prozent gestiegen.

Wird das Verbot des Mischkonsums kommen?

Doch wie sehen das die anderen Länder? Bisher gibt es noch keine einstimmige Meinung zu Brandenburgs Vorstoß. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die anderen Bundesländer positionieren werden und was letztendlich die Bundesregierung dazu sagen wird.

Übrigens fordern auch die deutschen Versicherer strengere Regeln. Lkw-Fahrer sowie ihre Auftraggeber oder Arbeitgeber sollten also auf dem Laufenden bleiben und sich über mögliche Gesetzesänderungen rechtzeitig informieren.

Zusätzlich sollten Arbeitgeber ihre Fahrer regelmäßig über die geltenden Vorschriften aufklären und entsprechende Unterweisungen durchführen. Wenn Gefahrengüter transportiert werden, ist außerdem darauf hinzuweisen, dass eine strenge Null-Promille-Grenze einzuhalten ist.

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion von Bußgeldkataloge.de erstellt, einem Online-Ratgeber zu Recht, Steuern und Finanzen.

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