Aufgrund der Sperrung der Wasserstraße Mosel und zeitaufwendiger Notschleusungen der festsitzenden Schiffe haben die Landesregierungen Saarland und Rheinland-Pfalz das generelle Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW ausgesetzt.
Von dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr hinsichtlich der geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten mit Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen wurde für Transporte, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Sperrung der Moselschleuse Müden oder daraus resultierendem Ersatzverkehr inklusive der damit in direktem Zusammenhang stehenden Leerfahrten vorerst bis Sonntag, den 2. Februar 2025 eine allgemeine Ausnahmegenehmigung erteilt und somit das Sonntagsfahrverbot ausgesetzt”, erklärt das zuständige Misiterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz gegenüber trans.iNFO.
Ziel bzw. Start können außerhalb von Rheinland-Pfalz liegen. Die Ausnahmegenehmigung gilt jedoch allein für Strecken in Rheinland-Pfalz. Entscheidend ist, dass es sich um Fahrten im Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Notbetrieb der Schleuse handelt oder um Fahrten, die bei betriebsfähiger Schleuse mit dem Schiff transportiert würden, heißt es weiter. Diese Regelung gilt nicht für Großraum- und Schwertransporte und die Ferienreiseverordnung bleibt davon unberührt.
Ausnahmegenehmigung auch im Saarland
Auch die IHK Saarland meldet, dass die Landesregierung das generelle Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW ausgesetzt hat.
Zuvor hatten sich die IHKs Saarland, Trier, Koblenz für eine unbürokratische Unterstützung des Ausweichverkehrs eingesetzt und zudem einen gemeinsamen offenen Brief an Bundesverkehrsminister Volker Wissing geschrieben. Darin fordern sie eine schnelle Instandsetzung der Moselschleuse Müden und den schnellen Ausbau aller deutschen Moselschleusen mit einer zweiten Schleusenkammer.
Der Ausfall der Schleuse darf auf keinen Fall zum Bremsklotz im laufenden Betrieb der Saarwirtschaft werden. Die Bundeswasserstraße Mosel ist insbesondere für die saarländische Stahlindustrie, aber auch für andere Unternehmen von zentraler Bedeutung. Da stehen große Vermögenswerte der Betriebe auf dem Spiel. Die Ministerpräsidentin, die Verkehrsministerin und ich setzen alle Hebel in Bewegung, damit unser Wirtschaftsstandort keine weitere Schramme mehr davonträgt“, heißt es im offiziellem Statement von Saarlands Wirtschaftsminister Jürgen Barke.
Lesen Sie auch: LKW-Fahrverbotsregelung Deutschland und Europa im Dezember 2024