Die Kommission, die durch elf Logistik- und Branchenverbände vertreten ist, hat den Auftrag, Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten, die den Güterverkehrssektor kurz-, mittel- und langfristig entlasten. Am 31. Juli hat die Kommission Straßengüterverkehr ihren Abschlussbericht an den Bundesverkehrsminister Volker Wissing übergeben. Es konnten erste Erfolge zur notwendigen und erforderlichen Stärkung des Straßengüterverkehrs erzielt werden.
Konkret hat die Kommission 24 Verbesserungen für den Straßengüterverkehr und die Logistik identifiziert, die in zehn Themenbereichen stehen:
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Erleichterungen für Berufskraftfahrerqualifikationen und Fahrerlaubnisse schaffen:
Gleichwertige Berufskraftfahrerqualifikationen aus Drittstaaten anerkennen
Hürden für die Beschäftigung ukrainischer Berufskraftfahrerinnen und -fahrer abbauen
Weitere Möglichkeiten für die Umschreibung von Führerscheinen aus Drittstaaten prüfen
Spielräume zur Einbindung von Augenoptikern in den sog. Sehtest prüfen
Rechtliche Auslegung der Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung klarstellen
Erleichterungen für die regelmäßig erforderliche Weiterbildung einführen
Rechtliche Auslegung zur Zulassung von Räumen für Schulungen zur Weiterbildung klarstellen -
Bürokratische Hemmnisse im Bereich Transformation abbauen:
Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladepunkten verbessern
Erleichterungen bei Netzanschlussverfahren für den Wirtschaftsverkehr umsetzen
Aufbau der LKW-Ladeinfrastruktur vorantreiben
Steuerliche Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen prüfen
Berichtspflichten im Rahmen des EU-Grenzausgleichsmechanismus vereinfachen
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Prozesse für Großraum- und Schwertransporte optimieren:
Antrags- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen
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Meldepflichten für Unternehmen einfach und praktikabel gestalten:
Meldeaufwand reduzieren und innerbehördlichen Datenaustausch ausbauenMeldepflichten bei kurzzeitigen Änderungen in der Fahrzeugflotte praktikabel gestalten -
Effektive, störungsfreie und sichere Belieferung in Städten erleichtern:
Neues Verkehrszeichen für die Einrichtung von Ladezonen schaffenRolle der Verkehrsbehörden bei der Genehmigung von Halteverbotszonen diskutieren -
Bestehende Vorgaben für LKW-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen prüfen:
Anpassung von Lkw-Fahrverboten an bundesuneinheitlichen Feiertagen prüfenAnpassung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen an Ferienreiseverordnung prüfen -
Gestaltungsspielraum für Förderprogramme prüfen und harmonisieren
Förderprogramme so einfach wie möglich gestalten -
Wettbewerbsnachteile bei der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland abbauen
Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer weiterentwickeln -
Unverhältnismäßige Belastungen bei Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der EU-Lieferkettenrichtlinie verhindern
Bei Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie Spielräume für Entlastung der Wirtschaft nutzen -
Zusätzliche Bürokratie bei der Umsetzung des Postmodernisierungsgesetzes vermeiden
Bürokratiearme Umsetzung des Postmodernisierungsgesetzes sicherstellen
Ein besonderer Schwerpunkt darauf liegen, bürokratische Hemmnisse im Transformationsprozess abzubauen und dadurch Erleichterungen für die Unternehmen zu schaffen.
Verbände begrüßen den Abschlussbericht
Die Verbände sowie der Bundesverkehrsminister zeigten sich zufrieden. Der DVF-Geschäftsführer Dr. Florian Eck begrüßte als Kommissionsmitglied den Abschlussbericht und betont den dringend nötigen Bürokratieabbau für die Branche, den Wissing erkannte und sich mit den verantwortlichen Ressorts der kritischen Hürden stellen wird.
Vereinbart sind Vereinfachungen unter anderen bei der Einfuhrumsatzsteuer, bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur, bei Förderrichtlinien, beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM und bei der Digitalisierung von Meldepflichten über die Verkehrsunternehmensdatei VUDat. Dies würde eine deutliche Kostenentlastung für den Sektor bedeuten, ohne die öffentlichen Kassen zu belasten. Das wiederum erhöht die Wettbewerbsfähigkeit, beschleunigt die Transformation der Unternehmen und stärkt den Logistikstandort Deutschland“, so Eck weiter.
Es gehe darum, Verwaltungsverfahren zu digitalisieren, zu vereinfachen und bundesweit oder sogar europäisch zu vereinheitlichen. So sei es beispielsweise ein zentrales Anliegen des Bundesverkehrsministeriums und der Logistikbranche das Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer über das so genannte Verrechnungsverfahren zu vereinfachen.
Aus Sicht des BWVL zeigt der Abschlussbericht, mit welcher Komplexität das Ziel der Bürokratieentlastung behaftet ist. “Deshalb konnte das BMDV an vielen Stellen keine konkreten Maßnahmen zusagen. Grund sind die föderale Struktur und der Verwaltungsaufbau sowie die Beteiligung der Bundesländer beim Gesetzesvollzug”.
Die Verbände spiegeln als Bindeglied zwischen Praxis und regulatorischen Entscheidern die Realität, mit der unsere Unternehmen täglich zu kämpfen haben. In weiten Teilen ist das aufgrund der Distanz zwischen Gesetz und Vollzug nicht wirklich bekannt. Trotzdem sind die Prüfungsaufgaben und die Arbeitsaufträge zwischen der Gesetzgebung im Bund und der Verwaltung in den Ländern ein wichtiger erster Schritt zu weniger Bürokratiebelastung der Unternehmen“, so BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger.
Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV und Mitglied der Kommission dankte Wissing für die Berufung der Kommission, die im konstruktiven Dialog zwischen den Verbänden und dem BMDV sehr zügig zu Ergebnissen gekommen ist, weist jedoch darauf hin, dass es allein bei der Identifikation von Bürokratiehemmnissen nicht bleiben dürfe.
Es müssen noch in dieser Legislaturperiode konkrete gesetzliche Entlastungsinitiativen der Bundesregierung folgen. Dies erfordert auch eine koordinierte Zusammenarbeit des BMDV mit den Bundesressorts für Finanzen, Wirtschaft und Klimaschutz und Arbeit und Soziales. Die Kommission wird deshalb die Umsetzungsaktivitäten monitoren und Anfang 2025 weitere Empfehlungen abgeben“, so Huster.
Auch Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) lobte die Einrichtung der Kommission und dass diese im nächsten Jahr ihre Arbeit fortsetzten wird:
Es war daher richtig und enorm wichtig, dass Verkehrsminister Dr. Volker Wissing nach den von BGL und Bauernverband organisierten Protestaktionen zu Beginn des Jahres die Kommission Straßengüterverkehr eingerichtet hat. Die Ergebnisse der Kommission können sich sehen lassen. Sie dürfen aber nur ein Schritt sein, dem weitere folgen müssen. Die Mitglieder der Kommission begrüßen daher, dass die Arbeit im kommenden Jahr fortgesetzt wird“.
Das Bundesverkehrsministerium stellt den vorgelegten Abschlussbericht der Kommission Straßengüterverkehr auf seiner Website bereit.
Die Kommission wurde am 19. Januar 2024 durch Bundesverkehrsminister Wissing eingesetzt und besteht aus Vertretern der folgenden elf Verbände, die Spediteure, das Transportgewerbe, die Industrie, den KEP-Sektor und die Automobilindustrie repräsentieren: Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband, Paket- und Expresslogistik (BPEX), Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader (BWVL), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), Bundesvereinigung Logistik (BVL), Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), Deutsches Verkehrsforum (DVF), Handelsverband Deutschland (HDE), Verband der Automobilindustrie (VDA).
Im Abschlussbericht heißt es zudem, dass mit Blick auf den weiteren Transformationsprozess die Kommission Straßengüterverkehr die bestehenden Initiativen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstütze, wie das Gesamtkonzept Klimafreundliche Nutzfahrzeuge, die Umsetzung des Masterplans und der Ladeinfrastruktur II, die weiter gestärkt und vorangetrieben werden müssen.
Im Zuge der Einrichtung der Kommission Straßengüterverkehr sagte Wissing zu, alle Möglichkeiten für eine Entlastung der Branche im laufenden Haushaltsvollzug zu prüfen.
In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission Straßengüterverkehr das Sofortprogramm „Logistikbranche entlasten, Umwelt- und Klimaschutz voranbringen“, das Wissing im Rahmen der ersten Sitzung der Kommission am 30. April 2024 vorgelegt hat, mit dem die Branche trotz angespannter Haushaltslage auf ihrem Weg zur Klimaneutralität entlastet wird. Dafür wurden für das Mautharmonisierungsprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) sowie die Förderprogramme „Energiemindernde Komponenten“ (EMK), auch bekannt als Trailerförderung, und „Gewerbliches Schnellladen“ insgesamt weitere rund 354 Millionen Euro freigegeben.
Die Kommission wird zunächst Anfang des Jahres 2025 um die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen zu bewerten und weitere Schritte zu empfehlen.