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LKW-Fahrverbote zu Weihnachten in Europa

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Angesichts der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und des neuen Jahres kommt es in vielen europäischen Ländern zu Verkehrsbeschränkungen für LKW.

24. Dezember (Sonntag, Heiligabend)

  • Österreich – von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Zugmaschinen mit Anhängern mit einer Zugmaschine oder einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t.
  • Kroatien – von 15.00 bis 23.00 Uhr. Die Beschränkung gilt für alle Fahrzeuge und Lastzüge über 7,5 t.
  • Tschechische Republik – 13:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Lastzüge über 7,5 t.
  • Frankreich – von 0:00 Uhr bis Mitternacht, in dieser Zeit dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t nicht fahren.
  • Liechtenstein – von 0.00 Uhr bis Mitternacht; in Liechtenstein gelten Fahrverbote für Lastkraftwagen über 3,5 t und Lastzüge über 5 t.
  • Luxemburg – von 0:00 bis 24 Uhr ein Fahrverbot auf allen Straßen in Richtung Frankreich; von 0:00 bis 21 Uhr und von 23:30 bis 24 Uhr ein Fahrverbot auf allen Straßen in Richtung Deutschland. Die Beschränkungen gelten für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger.
  • Deutschland – von 0:00 bis 22:00 Uhr. Schwere Lastkraftwagen und Lastzüge mit Anhängern über 7,5 t sind auf deutschen Straßen nicht zugelassen.
  • Slowakei – von 0:00 bis 22:00 Uhr. Die slowakischen Verkehrsverbote gelten für Lastkraftwagen und Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t. Eine Ausnahme hat das slowakische Polizeipräsidium jedoch für den Schwerlastverkehr auf Autobahnen, Kraftfahrzeugstraßen, Straßen 1. Klasse und für den grenzüberschreitenden Verkehr aus bestimmten Nachbarländern gemacht, dessen Ziel (z.B. Firmensitz oder Entladeort) auf slowakischem Gebiet liegt.
  • Slowenien – von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Die Beschränkung gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
  • Schweiz – von 0.00 bis 24.00 Uhr, wobei LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nicht auf schweizerischen Straßen zugelassen sind.
  • Ungarn – von 22.00 bis 24.00 Uhr dürfen keine LKW, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern über 7,5 t fahren. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge der Norm Euro 3 oder höher, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
  • Italien – von 9 bis 22 Uhr sind Lastkraftwagen und Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t nicht erlaubt.

25. Dezember (Montag, erster Weihnachtsfeiertag)

  • Österreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr
  • Kroatien – 14.00 bis 23.00 Uhr
  • Tschechische Republik – 13.00 bis 22.00 Uhr
  • Frankreich – von 0:00 bis 22.
  • Liechtenstein – 0:00 bis 24.
  • Luxemburg – von 0:00 bis 21:45 Uhr – sowohl in Richtung Frankreich als auch in Richtung Deutschland.
  • Deutschland – von 0:00 bis 22 Uhr.
  • Polen – von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen.
  • Slowakei – von 0:00 bis 22 Uhr. Am 25. Dezember gilt ebenfalls eine Ausnahmeregelung, die vom slowakischen Polizeipräsidium festgelegt wurde.
  • Slowenien – von 8:00 bis 21:00 Uhr.
  • Schweiz – 0.00 bis 24 Uhr.
  • Ungarn – 0:00 bis 24 Uhr. Diese Beschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge der Norm Euro 3 oder höher, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
  • Italien – 9:00 bis 22:00 Uhr.

26. Dezember (Dienstag, zweiter Weihnachtsfeiertag)

  • Österreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr
  • Kroatien – 14.00 bis 23.00 Uhr
  • Tschechische Republik – 13.00 bis 22.00 Uhr
  • Frankreich – von 0:00 bis 22 Uhr.
  • Liechtenstein – von 0:00 bis 24 Uhr.
  • Luxemburg – 0:00 bis 21:45 Uhr.
  • Deutschland – 0:00 bis 22 Uhr.
  • Polen – 8 Uhr bis 22 Uhr.
  • Slowakei – 0:00 bis 22 Uhr. Am 26. Dezember gilt ebenfalls eine Ausnahmeregelung, die vom slowakischen Polizeipräsidium festgelegt wurde.
  • Slowenien – 8:00 bis 21:00 Uhr.
  • Schweiz – 0:00 bis 24 Uhr.
  • Ungarn – 0.00 bis 22.00 Uhr Diese Beschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge der Norm Euro 3 oder höher, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
  • Italien – 9 Uhr bis 22 Uhr.

31. Dezember (Sonntag)

  • Österreich – von 0:00 bis 22 Uhr.
  • Kroatien – von 15.00 bis 23.00 Uhr
  • Tschechische Republik – von 13.00 bis 22.00 Uhr
  • Frankreich – von 0:00 bis 24 Uhr.
  • Liechtenstein – 0:00 bis 24.
  • Luxemburg – 0:00 bis 24 Uhr – alle Straßen nach Frankreich verboten. Von 0:00 bis 21 Uhr und von 23:30 bis 24 Uhr – Verbot auf allen Straßen in Richtung Deutschland.
  • Deutschland – von 0:00 bis 22 Uhr.
  • Slowakei – von 0:00 bis 22 Uhr.
  • Slowenien – von 8 Uhr bis 22 Uhr.
  • Schweiz – 0:00 bis 24 Uhr.
  • Ungarn – 0:00 bis 24 Uhr. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge der Norm Euro 3 oder höher, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
  • Italien – 9:00 bis 22:00 Uhr.

1. Januar (Monatg, Neujahr)

  • Österreich – von 0.00 bis 22.00 Uhr
  • Kroatien – 14.00 bis 23.00 Uhr
  • Tschechische Republik – 13.00 bis 22.00 Uhr
  • Frankreich – von 0:00 bis 22 Uhr.
  • Liechtenstein – von 0:00 bis 24 Uhr.
  • Luxemburg – 0:00 bis 21:45 Uhr.
  • Deutschland – 0:00 bis 22 Uhr.
  • Polen – 8 Uhr bis 22 Uhr.
  • Slowakei – von 0:00 bis 22 Uhr. Nach einer Anordnung der slowakischen Polizei gilt das Verbot nicht für schwere Fahrzeuge auf Autobahnen, Kraftfahrzeugstraßen, Straßen 1. Klasse und für den grenzüberschreitenden Verkehr, der aus bestimmten Nachbarländern ins Land kommt und dessen Zielort (z. B. Firmensitz oder Entladeort) auf slowakischem Gebiet liegt.
  • Slowenien – 8:00 bis 22:00 Uhr.
  • Schweiz – 0:00 bis 24 Uhr.
  • Ungarn – 0:00 bis 22 Uhr. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge der Norm Euro 3 oder höher, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
  • Italien – 9:00 bis 22:00 Uhr.
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