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LKW-Mauterstattung: Urteil im Musterprozess für die Jahre 2016-2020. Ein Signal für zahlreiche Transportunternehmen

In dem seit 2020 geführten Verfahren wurde vom Verwaltungsgericht Köln geprüft, ob in die Höhe der LKW-Mautsätze auch die Kosten der Verkehrspolizei miteingepreist werden durften und wie hoch ggfs. der Rückerstattungsanspruch wäre. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln im sogenannten faktischen Musterverfahren entschieden. Das Verfahren gilt als Präzedenzfall.

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Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil (Az. 14 K 6556/20) vom 20. März 2024 im sogenannten faktischen Musterverfahren nun entschieden, dass auch für die Jahre 2016-2020 die auf Basis der Wegekostengutachten 2014 und 2018 erfolgte Mautsatzberechnung des Bundes fehlerhaft war, schreibt Rechtsanwalt Martin Pfnür von der Anwaltskanzlei Pfnür Rechtsanwälte PartGmbB, die das Musterverfahren für ein polnisches Transportunternehmen führte.

Das Urteil dürfte auch Signalwirkung für die Erstattungsanträge zahlreicher anderer Transportunternehmen haben. Nach Angaben der Kanzlei sollen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ca. 38.000 Mauterstattungsanträge gestellt worden sein, die ebenfalls die Zeiträume des faktischen Musterverfahrens betreffen.

Erwartungen der Transportbranche wurden übertroffen

Das Verwaltungsgericht Köln sprach dem klagenden Transportunternehmen eine Erstattung der LKW-Maut für den Anteil der Verkehrspolizei in Höhe von 5,86 Prozent der für die Jahre 2016 – 2018 bezahlten Infrastrukturkosten und 4,44 Prozent der für die Jahre 2019 – 2020 bezahlten Infrastrukturkosten zu. Damit wurden die Erwartungen der Transportbranche, die auf mindestens 4 Prozent gehofft hatte, noch übertroffen.

Weiter schreibt die Anwaltskanzlei Pfnür, dass das Gericht auch unionsrechtliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem Tag der Mautentrichtung ausgeurteilt hat.

Ausgehend von dieser Größenordnung ergibt sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes ein potentielles Erstattungsvolumen von insgesamt bis zu rund 1 Milliarde Euro für diesen Zeitraum“, rechnet die Kanzlei vor.

Das Erstattungsvolumen kann jedoch höher ausfallen, schätzt die Kanzlei weiter, da “noch unionsrechtliche Zinsen (derzeit 8,62% p.a.) seit dem jeweiligen Tag der Mautzahlungen hinzukommen”.

Das ist ein Etappensieg zur überfälligen Mauterstattung unserer Mandantschaft, damit das EuGH-Urteil vom 28.10.2020 endlich auch für die Zeiträume 2016 – 2020 umgesetzt wird“, zeigte sich der Klägeranwalt Martin Pfnür zufrieden.

Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, sodass abzuwarten sei, ob der Bund gegen das Urteil vorgehe. Zudem betonte Pfnür, dass bisher lediglich eine Überprüfung hinsichtlich der Anteile der Polizeikosten erfolgt sei und die Überprüfung weiterer Bestandteile noch gesondert erfolge.


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