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Neues Postgesetz schafft Klarheit aber auch einen Preisanstieg

Der Bundesrat hat das überfällige Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) verabschiedet und schafft damit den Rahmen für künftige Postdienstleistungen.

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Der Bundesrat stimmte am Freitagnachmittag der Postgesetznovelle zu, u.a. wurden längere Laufzeiten für Briefe, Kennzeichnungspflicht für Pakete über 10 Kilo und 20 Kilo, sowie strengere Regeln für Subunternehmer in der KEP-Branche angenommen. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag bereits zugestimmt.

Es löst sowohl das Postgesetz als auch die Post-Universaldienstleistungsverordnung aus dem Jahr 1998 ab und stellt die flächendeckende Versorgung mit Briefen und Paketen in Deutschland (auch Post-Universaldienst genannt) auf eine neue rechtliche Grundlage.

Die Eckpunkte des neuen Postgesetzes: Postgesetz hat eine weitere Hürde genommen

Lob und Kritik nach Abschluss der Diskussion um die Postgesetz-Novelle

Wir begrüßen, dass unsere Beschäftigten, Kunden und Investoren nun endlich Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen der Postversorgung haben. Das Gesetz ermöglicht es uns, den postalischen Universaldienst in Deutschland weiter zu erbringen”, so Tobias Meyer, Vorstandschef der DHL Group.

“Es hat aber auch deutliche Schwächen”, heißt es weiter, da der deutsche Sonderweg der Wettbewerbsförderung im schrumpfenden Briefmarkt zu einer Verteuerung der Universaldienstleistungen führen werde.

Und er gefährdet die Qualität, da Wettbewerber oftmals ohne Ankündigung die Sendungen in das Netz der Deutschen Post einspeisen, wodurch die Zustellung schwerer planbar und damit schwieriger und teurer wird”, so Meyer abschließend.

Der Bundesverband der Paket- und Expresslogistik (BPEX) begrüßt zwar den Abschluss der Diskussion um die Postgesetz-Novelle, jedoch kritisiert der Verband, dass “das ursprüngliche Hauptziel, die Stärkung des Wettbewerbs, leider verfehlt wurde“, sagte Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket- und Expresslogistik (BPEX).

Kritik kommt auch vonseiten der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi).

Mit seinen Entschließungen hat der Bundesrat eine Chance verstreichen lassen, für besseren Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen und die massiven Probleme mit prekärer Beschäftigung anzugehen“, sagte Andrea Kocsis, stellvertretende Verdi-Vorsitzende.

Die wichtigsten Teile des novellierten Gesetzes werden im Januar 2025 in Kraft treten.

 

 

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