Quelle: Adobestock / Ronald Rampsch

Postgesetz hat eine weitere Hürde genommen [Update]

Das Postgesetz wird modernisiert. Der Bundestag hat am Donnerstag einer Änderung des Postgesetzes zugestimmt. Bei einem Votum im Plenum bekam der Vorschlag der Ampel-Koalition eine Mehrheit.

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[Update 14. Juni 2024, 12:00 Uhr – Bundestag nimmt Postgesetzreform an. BdKEP begrüßt Reform des Postgesetzes]

Die Reform des seit 1997 geltende Postgesetzes kommt voran. Die Ampelkoalition ist am 10. Juni auf einen gemeinsamen Nenner gekommen und am 12. Juni passierte der Vorschlag auch den Wirtschaftsausschuss im Bundestag. Am Donnerstag, 13. Juni hat der Bundestag die Reform des Postgesetzes angenommen. Bei einem Votum im Plenum bekam der Vorschlag der Ampel-Koalition eine Mehrheit.

Am 5. Juli soll noch der Bundesrat abstimmen, stimmt dieser zu, würde das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

BdKEP begrüßt Reform des Postgesetzes

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) begrüßt die Verabschiedung des neuen Postgesetzes im Bundestag und wirbt bei den Bundesländern um Zustimmung im Bundesrat.

Die Novelle schafft wichtige Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Kurier-, Express-, Paket- und Postunternehmen (KEP), so der Verband.

Andreas Schumann, Vorsitzender des BdKEP appelliert an die Bundesländer, diesem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen.

Das Tätigkeitsverbot für nicht im Anbieterverzeichnis eingetragene KEP-Unternehmen, die umfangreichen Nachweis- und Auditpflichten sowie empfindliche Bußgelder sind geeignet, die Einhaltung der Regelwerke besonders zu den Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Mit den Weiterentwicklungen beispielsweise zu den Themen Nachhaltigkeit, Anwendung von Normen, Stärkung des Wettbewerbs und des Mittelstandes, bildet das Gesetz eine solide Grundlage für die kommenden Veränderungen im Postmarkt“, so Schumann.

Überblick der geplanten Änderungen

  • Kein Verbot von Sub-Subunternehmen:
    Hinsichtlich des umstrittenen Verbotes von Sub-Subunternehmen und damit der Weitergabe der bereits extern vergebenen Aufträge, das von SPD und Grünen gefordert wurde, wird nicht umgesetzt. Stattdessen haben sich die Fraktionen auf relativ scharfe Kontrollpflichten verständigt. Darüber hinaus sollen die Subunternehmer verpflichtet werden, Informationen über die Arbeitszeiten bereitzustellen. Die Bundesnetzagentur soll auf Verstöße gegen die Universaldienstvorgaben mit effektiven Sanktionsmechanismen reagieren.
  • Pakete ab 20 Kilo:
    Diese müssen zu zweit ausgeliefert werden, es sei denn ein geeignetes technisches Hilfsmittel steht zur Verfügung, dann ist auch die Ein-Personen-Zustellung zulässig. Welches Hilfsmittel das sein kann, ist noch unklar.
  • Längere Zustellfristen:
    Die Deutsche Post muss künftig 95 Prozent der heute versandten Briefe innerhalb von drei Arbeitstagen und 99 Prozent am vierten Werktag zustellen. Derzeit gilt die Vorschrift für den zweiten Werktag nach dem Einwurf. Dadurch kann die Post Kosten einsparen und auf die inländische Beförderung von Briefen per Flugzeug verzichten.
  • Bürokratieabbau:
    Das Antragsverfahren für neue Anbieter soll vereinfacht werden und Doppelregulierung vermieden.
  • Rechtssicherheit:
    Die Reform stellt sicher, dass Paketboten geeignete Hilfsmittel erhalten und Schwarzarbeit effektiver bekämpft wird.

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