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[UPDATE 2.11 13 UHR 04] Spanien lockert Vorschriften für LKW | Slowakei verschärft Einreisebestimmungen

[UPDATE 2.11 13 UHR 04] Spanien lockert Vorschriften für LKW | Slowakei verschärft Einreisebestimmungen

[UPDATE 2.11 13 UHR 04] Spanien lockert Vorschriften für LKW | Slowakei verschärft Einreisebestimmungen

Spanien hebt vorübergehend LKW-Fahrverbote auf. Slowakei ändert Einreisebestimmungen.

Aufgrund der schwierigen Lage infolge der Corona-Pandemie und des Ausnahmezustands in Spanien hat die Generaldirektion Straßenverkehr (DGT) beschlossen, einige LKW-Beschränkungen vorübergehend auszusetzen. Die gelockerten Vorschriften gelten jedoch nicht für alle LKW.

Seit dem 30. Oktober bis einschließlich 9. November sind die Beschränkungen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, Fahrzeuge, für die eine zusätzliche Zulassung für den Verkehr erforderlich ist oder Spezialfahrzeuge gelockert. Nach Angaben von spanischen Verkehrsverbänden gilt diese Aussetzung aber nicht für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern (ADR) und nicht für die autonomen Gemeinschaften Katalonien und das Baskenland.

Die Aussetzung der Fahrverbote gilt unter anderem auch am 9. November, an dem das Fest La Almudena in Madrid gefeiert wird und deshalb an dem Tag normalerweise immer LKW-Fahrverbote geltend waren.

Slowakei verschärft Einreisebestimmungen

Aufgrund steigender Infektionszahlen hat die Slowakei die Einreisebestimmungen verschärft.

Der Transit durch das Gebiet der Slowakei war bisher für Personen, die aus Ländern kamen, die nicht als Risikogebiet eingestuft waren, ohne Einschränkungen möglich. Ab heute ( 2. November ) muss ein negativer  PCR-Test vorgelegt werden.

Einreisende aus Risikogebieten hingegen (mitunter Belgien, Kroatien, Montenegro, Tschechische Republik, Frankreich, Spanien, Niederlande, Malta, Portugal, Rumänien, Serbien und der Ukraine) sind verpflichtet die Slowakei innerhalb von 8 Stunden nach der Einreise ohne Zwischenstopps ( Ausnahme ist Tanken) zu durchqueren.

Der Warentransport ist von den neuen Regelungen ausgenommen.

LKW-Fahrer, die Ladungen befördern, dürfen in die Slowakei auch mit anderen Transportmitteln einreisen, um zum Geschäftssitz oder nach Hause zu gelangen, müssen jedoch eine Bescheinigung des Arbeitgebers in der Landessprache der Slowakischen Republik oder eine Bescheinigung  für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen ( Musterformular ist am Ende des verlinkten Dokuments zu finden) vorlegen können. Darüber hinaus müssen die Fahrer beim Be- und Entladen von Waren den direkten Kontakt zu anderen Personen möglichst reduzieren und persönliche Schutzausrüstung tragen. LKW-Fahrer sollten auch Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel haben.

Zusammenarbeit: Agnieszka Kulikowska-Wielgus

Foto:Trans.INFO

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