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Startschuss für Förderprogramm „Ausbildung“ – Bund unterstützt Ausbildung und Sicherheit im Güterverkehr

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Ab morgen können Speditions- und Transportunternehmen wieder Anträge im Förderprogramm „Ausbildung“ stellen. Möglich wurde der frühzeitige Antragsstart auch durch das Engagement des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Parallel läuft das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ weiter – mit gezielter Unterstützung für Technik, Effizienz und Fahrerassistenz.

Der Startschuss fällt am 8. Juli 2025 um 9:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt können Unternehmen über das BALM-Portal Anträge für das Förderprogramm „Ausbildung“ einreichen. Gefördert wird die Schaffung von Ausbildungsplätzen für Berufskraftfahrer, eine Maßnahme, die angesichts des anhaltenden Fahrermangels große Relevanz hat.

Die Antragstellung ist möglich, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Der Antrag gilt jedoch erst mit Zustellung des Bewilligungsbescheids als verbindlich – Ausbildungsverträge dürfen laut Bundesamt erst danach unterzeichnet werden.

BGL: „Ein Erfolg der gesamten Branche“

Der BGL würdigte den Start des Programms als „gemeinsamen Erfolg von Verband und Landesverbänden“. In einer Mitteilung erklärte der Verband, man habe sich mit Nachdruck beim Bundesministerium für Verkehr (BMV) für eine zügige Freigabe eingesetzt. Das Ministerium habe sich daraufhin an das Bundesfinanzministerium (BMF) gewandt, das eine vorläufige Haushaltsführung für den Programmstart erlaubt habe.

Ein Sprecher des BGL erklärte:

Wir freuen uns besonders, dass dieser wichtige Erfolg durch das starke Engagement des BGL erzielt werden konnte – unterstützt durch die wertvolle Zuarbeit der Landesverbände. Ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung.

Weiterhin abrufbar: Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“)

Neben dem Ausbildungsprogramm steht auch das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ für Anträge bereit. Gefördert werden u. a. Investitionen in:

  • Fahrerassistenzsysteme
  • Partikelfilter
  • Sichere LKW-Parkplätze
  • Telematiklösungen
  • Tachografen-Auswertungssoftware

Für Unternehmen mit mehr als zehn LKW ist eine elektronische Fahrzeugaufstellung der Zulassungsbehörde als Nachweis erforderlich. Die dafür notwendige Anlage F kann online auf der Website des BALM heruntergeladen werden.

Hinweis zur Antragstellung

Anträge für beide Programme werden ausschließlich über das Portal des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) eingereicht: 👉 [https://antrag.gbbmdv.bund.de]

Ein früher Antrag wird empfohlen – besonders im Förderbereich Ausbildung, da das Portal bei ausgeschöpften Mitteln automatisch geschlossen wird.

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