- Bei einer Kontrolle in Kirchheim stellten deutsche Polizisten mithilfe digitaler Tachografdaten einen möglichen Geschwindigkeitsverstoß fest.
- Ein Fahrer aus Moldau soll mit einem französischen Lkw-Zug 122 km/h schnell unterwegs gewesen sein, obwohl an der betreffenden Stelle maximal 80 km/h erlaubt waren.
- Als Sicherheit für das erwartete Bußgeld musste er vor Ort mehrere hundert Euro hinterlegen.
- Die Beamten kontrollierten 26 Fahrzeuge und Personen und stellten zahlreiche Verstöße fest. In sechs Fällen durften die Fahrzeuge erst nach der Behebung der Mängel weiterfahren.
- Deutsche Gerichte lassen Tachografdaten grundsätzlich als Beweismittel zu. Ein einzelner Messwert reicht jedoch nicht automatisch aus, um die Verantwortlichkeit des Fahrers nachzuweisen.
Der Verstoß wurde am 16. September 2026 bei einer Kontrolle schwerer Nutzfahrzeuge auf dem Parkplatz des SVG-Autohofs in Kirchheim (Hessen) festgestellt. Die Aktion war Teil eines Sicherheitstags des Fernfahrerstammtischs Hessen, an dem sich spezialisierte Beamte aus Nord-, Mittel- und Osthessen beteiligten.
Neben der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, dem Fahrzeugzustand, der Ladungssicherung und den Gefahrgutvorschriften prüften die Einsatzkräfte auch die von digitalen Tachografen aufgezeichneten Geschwindigkeiten.
Tachograf zeichnete 122 km/h auf
Besonders auffällig war der Fall eines Fahrers aus Moldau am Steuer eines französischen Lkw-Zugs. Die Auswertung des digitalen Tachografen ergab, dass für das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 122 km/h aufgezeichnet worden war, obwohl an dieser Stelle 80 km/h erlaubt waren. Die aufgezeichnete Geschwindigkeit lag damit 42 km/h über dem zulässigen Limit.
Da ein Bußgeld erwartet wurde, musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro hinterlegen. Die Polizei nannte keinen exakten Betrag, sondern sprach lediglich von einem Betrag im mittleren dreistelligen Bereich. Dabei handelt es sich noch nicht um das endgültige Bußgeld. Die Zahlung soll den voraussichtlichen Betrag bis zum Abschluss des Verfahrens absichern.
Aus der Mitteilung der Polizei geht nicht hervor, ob zusätzliches Beweismaterial vorlag – etwa Aufnahmen aus einer Fahrzeugkamera oder eine Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät.
Sechs Fahrzeuge durften nicht weiterfahren
Bei der Kontrolle in Kirchheim blieb es nicht bei dem Geschwindigkeitsverstoß. Insgesamt kontrollierten die Beamten 26 Fahrzeuge und Personen. Dabei stellten sie Verstöße gegen Vorschriften zur Ladungssicherung, zu Lenk- und Ruhezeiten, zum technischen Zustand der Fahrzeuge, zur Geschwindigkeit und zu Tiertransporten fest.
In sechs Fällen waren die Mängel so gravierend, dass die Polizei die Weiterfahrt untersagte. Die Fahrzeuge durften erst wieder auf die Straße, nachdem die Beanstandungen behoben worden waren.
Zu den gestoppten Fahrzeugen gehörte ein kroatischer Lkw-Zug mit gefährlichen technischen Mängeln und erheblichen Defiziten bei der Ladungssicherung. Die Fahrt konnte erst nach einer Reparatur und der ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung fortgesetzt werden. Insgesamt fertigten die Beamten 23 Meldungen wegen Verstößen an und nahmen Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt mehreren tausend Euro entgegen.
Außerdem leiteten die Polizisten ein Verfahren wegen des Transports einer Reifenladung mit einer ungeeigneten Fahrzeugkonfiguration ein. Dabei soll der daraus erzielte finanzielle Vorteil durch ein entsprechend angepasstes Bußgeld abgeschöpft werden. Der erwartete Betrag liegt im mittleren vierstelligen Bereich.
Früherer Fall: Tachograf zeigte 156 km/h
Die Kontrolle in Hessen ist ein weiteres Beispiel dafür, dass deutsche Behörden Tachografdaten zur Ermittlung der Geschwindigkeit eines Lkw heranziehen.
Anfang Juli 2026 stoppte die Polizei auf der A6 bei Sinsheim einen Lkw, nachdem Zeugen von einer Geschwindigkeit von etwa 140 km/h in einem Baustellenbereich berichtet hatten.
Nach dem Anhalten werteten die Beamten die Daten des digitalen Tachografen aus. Das Gerät soll eine Geschwindigkeit von bis zu 156 km/h aufgezeichnet haben.
Bei der Kontrolle fanden die Polizisten außerdem Hinweise auf eine mögliche Manipulation des Tachografen. Sie stellten den Führerschein, die Fahrerkarte und die Fahrzeugschlüssel sicher.
Der Fall aus Kirchheim unterscheidet sich von dem damaligen Vorfall auf der A6. In ihrer Mitteilung vom September verwies die Polizei auf eine routinemäßige Auswertung der Tachografdaten. Eine vorherige Zeugenaussage oder ein Manipulationsverdacht wurde darin nicht erwähnt.
Reicht ein Tachografwert für einen Geschwindigkeitsverstoß?
Ob Behörden ein Bußgeld allein auf Grundlage von Tachografdaten verhängen dürfen, ist im europäischen Verkehrsrecht weiterhin umstritten. Nationale Vorschriften und Gerichtsentscheidungen unterscheiden sich in Europa.
Mitte Juni 2026 hob ein Gericht im italienischen Brindisi ein Bußgeld gegen einen Lkw-Fahrer auf. Grundlage des Verfahrens war ausschließlich ein Ausdruck aus einem digitalen Tachografen.
Nach Ansicht des Gerichts genügte der dort dokumentierte Wert allein nicht, um den Verstoß nachzuweisen. Weitere Belege für die Geschwindigkeitsüberschreitung, beispielsweise eine Messung durch eine stationäre Anlage, lagen nicht vor.
Das Urteil bezog sich auf die Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014, die den Einsatz von Tachografen im Straßengüterverkehr regelt. Die Geräte zeichnen Lenk- und Ruhezeiten sowie die Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf. Ihr Hauptzweck besteht jedoch nicht darin, Messgeräte zur Überwachung von Tempolimits zu ersetzen.
Die italienische Entscheidung bedeutet nicht, dass Tachografdaten bei Geschwindigkeitsverstößen grundsätzlich unbrauchbar sind. In einem anderen Urteil erkannte der italienische Kassationshof an, dass solche Aufzeichnungen unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel dienen können.
Wie Trans.info bereits berichtete, wandte sich 2020 auch die Europäische Kommission gegen italienische Vorschriften, nach denen Bußgelder regelmäßig allein auf Grundlage von Tachografdaten verhängt werden konnten.
Deutsche Gerichte akzeptieren Tachografdaten als Beweismittel
Deutschland verfolgt bei der Bewertung von Tachografaufzeichnungen einen differenzierten Ansatz. Die Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte, darunter des OLG Hamm und des OLG Köln, lässt die Verwendung solcher Daten in Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen grundsätzlich zu.
Ein aufgezeichneter Wert oberhalb des Tempolimits reicht allerdings nicht automatisch aus, um den Verstoß dem Fahrer nachzuweisen.
Die Behörden müssen unter anderem die konkreten Umstände prüfen. Dabei ist zu klären, ob Ort und Zeitpunkt des mutmaßlichen Verstoßes eindeutig feststehen, welches Tempolimit dort galt und wie zuverlässig der Messwert ist. Die deutsche Rechtsprechung verlangt außerdem, einen angemessenen Toleranzabzug zugunsten des Fahrers zu berücksichtigen.
In Polen verhängt die Straßenverkehrsinspektion Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen hingegen nicht regelmäßig allein auf Grundlage historischer Tachografdaten.
Ein einzelner Geschwindigkeitswert lässt in der Regel weder eindeutig erkennen, wo der Verstoß begangen wurde, noch welches Tempolimit dort galt. Tachografdaten können dennoch als ergänzendes Beweismaterial herangezogen werden, etwa bei der Rekonstruktion von Verkehrsunfällen oder bei der Untersuchung eines möglichen überhöhten Tempos.
Der Fall aus Kirchheim zeigt, dass Tachografdaten auch bei einer späteren Straßenkontrolle einen Geschwindigkeitsvorwurf auslösen können, obwohl zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt keine separate Messung vorgenommen wurde. In diesem Fall musste der Fahrer mehrere hundert Euro als Sicherheit für das erwartete Bußgeld hinterlegen.









