Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Kontrolle eines rumänischen Transportunternehmens in Kortenberg beschlagnahmten die Behörden 28 Lkw.
- Acht Fahrer wurden als mögliche Betroffene ausführlich befragt.
- Die belgischen Behörden untersuchen Hinweise auf mögliche Ausbeutung und Sozialbetrug.
Die Transportdirektion der belgischen Arbeitsinspektion, die zum Föderalen Öffentlichen Dienst Beschäftigung, Arbeit und Sozialer Dialog gehört, führte die Kontrolle am Sonntag, 6. September, gemeinsam mit der örtlichen Polizei von HerKo durch.
Belgische Medien berichteten unter Berufung auf die Polizei, dass mehrere Fahrer auf dem Gelände angetroffen wurden. Einige von ihnen sollen bereits seit mehreren Wochen in ihren Lkw gelebt haben. Acht Fahrer wurden ausführlich zu ihrem Arbeitsverhältnis, ihrer Bezahlung und ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Leen Symons von der Polizei HerKo erklärte, die ersten Erkenntnisse ließen einen ernsthaften Verdacht auf mögliche Ausbeutung und Sozialbetrug entstehen. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der Verdacht, dass die Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung erhalten haben könnten.
Alle 28 vor Ort befindlichen Fahrzeuge des Unternehmens wurden beschlagnahmt. Der Fall liegt nun bei der Arbeitsstaatsanwaltschaft Leuven; die Ermittlungen dauern an. Den Namen des rumänischen Unternehmens haben die Behörden bislang nicht veröffentlicht.
Rumänisches Unternehmen, belgischer Betrieb: Welche Lohnregeln gelten?
Allein der Sitz des rumänischen Unternehmens entscheidet nicht darüber, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften für die einzelnen Fahrten gelten.
Die speziell für den Straßengüterverkehr geltenden EU-Regeln sehen vor, dass Fahrer bei bestimmten Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als entsandte Arbeitnehmer gelten können. In diesen Fällen müssen Arbeitgeber die belgischen Beschäftigungsbedingungen einhalten, soweit sie von den Entsendevorschriften erfasst sind.
Zur Überprüfung können belgische Behörden unter anderem Arbeitsverträge, Tachografendaten, Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnabrechnungen und Nachweise über tatsächlich geleistete Zahlungen anfordern.
Für mobile Beschäftigte im Straßengüterverkehr und in der Logistik für Dritte gelten in Belgien außerdem kollektivvertragliche Regelungen. Soweit diese belgischen Vorgaben für einen entsandten Fahrer gelten, müssen die entsprechenden Lohntabellen und weiteren verbindlichen Vergütungsregelungen eingehalten werden.
Nicht jede internationale Fahrt gilt automatisch als Entsendung. Die EU-Vorschriften für den Straßentransport unterscheiden beispielsweise zwischen bilateralen grenzüberschreitenden Verkehren, Kabotage und bestimmten Cross-Trade-Verkehren. Zu den konkreten Transporten des Unternehmens in Kortenberg haben die Behörden bislang nicht genügend Einzelheiten veröffentlicht, um die anwendbaren Regeln abschließend einzuordnen.
Gewerkschaft fordert mehr Kontrollen ausländischer Speditionen
Die belgische Transportgewerkschaft BTB-ABVV sieht den Fall als Bestätigung ihrer langjährigen Forderung nach einem entschlosseneren Vorgehen gegen Sozialdumping. Gewerkschaftspräsident Frank Moreels betonte, regelkonforme Unternehmen verlangten keine Sonderbehandlung, sondern faire Wettbewerbsbedingungen. Unternehmen, die gegen Vorschriften verstießen, müssten ermittelt und sanktioniert werden.
Die Gewerkschaft verlangt mehr Arbeitsinspektoren mit Fachkenntnissen im Straßentransport, besser koordinierte Kontrollen bei ausländischen Transportunternehmen, die dauerhaft von Belgien aus tätig sind, eine schnellere Bearbeitung mutmaßlicher Verstöße sowie härtere Strafen bei organisiertem Sozialbetrug.
Außerdem sollen Auftraggeber stärker zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nicht regelkonforme Subunternehmer einsetzen.
Die Ermittlungen dauern an. Die Vorwürfe gegen das Unternehmen sind bislang nicht gerichtlich bestätigt.








