- Die ELA erhielte erweiterten Zugriff auf Daten aus Systemen wie IMI, ERRU und EESSI.
- Die Behörde könnte selbstständig koordinierte oder gemeinsame grenzüberschreitende Kontrollen anregen.
- Mit ihren Risikoanalysen könnte die ELA nationalen Behörden helfen, Kontrollen gezielter zu planen.
- Für Transportunternehmen dürfte es wichtiger werden, dass die Angaben in verschiedenen Verwaltungssystemen vollständig, aktuell und konsistent sind.
- Darüber hinaus sieht das Paket digitale Qualifikationsnachweise und gemeinsame Regeln für die Anerkennung von Abschlüssen vor, die außerhalb der EU erworben wurden. Nach Angaben der Kommission sollen Verfahren, die derzeit durchschnittlich 14 Monate dauern, künftig auf vier Monate verkürzt werden.
Die Europäische Kommission hat ihr Paket für faire Arbeitsmobilität am 15. September 2026 vorgestellt. Es umfasst eine Mitteilung und fünf Gesetzesvorschläge – unter anderem zu einem europäischen Sozialversicherungspass, zur Übertragbarkeit von Kompetenzen, zu einer stärkeren ELA sowie zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen und außerhalb der EU erworbener Abschlüsse.
Für den Straßentransport könnten die geplanten Änderungen bei der ELA zu den wichtigsten Bestandteilen des Pakets gehören. Die Vorschriften für Transportvorgänge würden dadurch nicht neu gefasst. Allerdings erhielten die Behörden zusätzliche Instrumente, um die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und der Regeln zur Entsendung von Fahrern zu prüfen.
Mehr Daten für die ELA
Ein Kernpunkt des Vorschlags ist der Ausbau der Analysekapazitäten der ELA. Künftig sollen auch die besonderen Vorschriften zur Entsendung von Fahrern im Straßentransport ausdrücklich in den Zuständigkeitsbereich der Behörde fallen. Außerdem könnte die ELA bestimmte Funktionen des Europäischen Registers der Kraftverkehrsunternehmen (ERRU) nutzen. Das würde die Koordinierung von Kontrollen unterstützen und die Erstellung von Risikoanalysen erleichtern.
Zusätzlich soll die Behörde umfassender auf Informationen aus dem Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) und dem elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) zugreifen können.
Nach Einschätzung der Kommission würde der Zugriff auf weitere Datenquellen der ELA ermöglichen, Risiken genauer zu bewerten und nationalen Behörden eine gezieltere Auswahl der zu kontrollierenden Unternehmen zu ermöglichen.
Das ist gerade im Straßentransport relevant, weil ein einziger grenzüberschreitender Transport zahlreiche Systeme und Dokumente betreffen kann. Angaben zum Transportunternehmen, zur Entsendung des Fahrers, zum Beschäftigungsverhältnis und zum Sozialversicherungsschutz stammen häufig aus unterschiedlichen Quellen.
ELA könnte Kontrollen aus eigener Initiative anregen
Der Vorschlag würde die ELA außerdem zu einem aktiveren Akteur bei der Zusammenarbeit nationaler Kontrollbehörden machen. Die Europäische Arbeitsbehörde könnte künftig selbst eine koordinierte oder gemeinsame Kontrolle vorschlagen.
Damit würde jedoch kein europäischer Kontrolldienst entstehen, der Transportunternehmen unabhängig von den nationalen Behörden überprüfen darf. An jeder Maßnahme wären weiterhin die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten beteiligt.
Die wichtigste Neuerung bestünde darin, die Rolle der ELA bei der Einleitung und Koordinierung der Zusammenarbeit, bei der Planung grenzüberschreitender Maßnahmen und bei der Nutzung von Risikoanalysen für nationale Kontrollen auszubauen.
Konsistente Daten gewinnen an Bedeutung
Wenn Daten künftig umfassender für Risikoanalysen genutzt werden, dürfte auch die Bedeutung der Angaben zunehmen, die Transportunternehmen in verschiedenen Verwaltungssystemen hinterlegen. Entsendemeldungen, Unternehmensdaten, Arbeitszeitmodelle, Vergütungsangaben und Informationen zur Sozialversicherung können in unterschiedlichen Systemen verarbeitet und von mehreren Behörden abgerufen werden.
Für die Einhaltung der Vorschriften könnte deshalb nicht nur die korrekte Durchführung des Transports entscheidend sein. Ebenso wichtig wäre es, die Daten in den verschiedenen Datenbanken aktuell zu halten und aufeinander abzustimmen. Die Europäische Kommission erwartet, dass der erweiterte Datenzugang der ELA zu besseren Risikoanalysen führt und nationalen Behörden eine präzisere Planung ihrer Kontrollen ermöglicht.
Für Transportunternehmen bedeutet das, dass die Qualität ihrer Verwaltungsdaten bei der Bewertung der Regelkonformität und bei der Auswahl künftiger Kontrollen eine zunehmend größere Rolle spielen könnte.
Schnellere Anerkennung von Abschlüssen aus Drittstaaten
Die Stärkung der ELA ist nur ein Teil des Pakets. Die Kommission schlägt außerdem Maßnahmen vor, die Unternehmen die Einstellung von Beschäftigten mit außerhalb der Europäischen Union erworbenen Qualifikationen erleichtern sollen. Einheitliche Kriterien für deren Anerkennung und stärker digitalisierte Verfahren sollen die Abläufe vereinfachen.
Nach Angaben der Kommission dauern Anerkennungsverfahren für außerhalb der EU erworbene Qualifikationen derzeit durchschnittlich 14 Monate. Mit den geplanten Änderungen soll sich die Dauer auf vier Monate verkürzen.
Das könnte auch für Transportunternehmen relevant sein, die Arbeitskräfte in Ländern außerhalb der EU rekrutieren. Eine automatische Anerkennung jeder beruflichen Qualifikation eines Fahrers wäre damit allerdings nicht verbunden. Die Vorschläge betreffen außerhalb der EU erworbene Qualifikationen allgemein. Der Zugang zum Fahrerberuf und die erforderlichen Nachweise richten sich weiterhin nach den jeweils geltenden sektoralen Vorschriften.
Qualifikationen sollen in eine digitale Brieftasche
Ein weiterer Bestandteil ist das geplante Gesetz zur Übertragbarkeit von Kompetenzen. Die Kommission möchte digitale Qualifikationsnachweise schaffen, die über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität verfügbar wären. Beschäftigte könnten ihre Abschlüsse damit leichter in anderen Ländern vorlegen. Arbeitgeber und Behörden sollen die Echtheit dieser Nachweise prüfen und Qualifikationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten besser miteinander vergleichen können.
Im Transport- und Logistiksektor könnte das System bei der Suche nach Fahrern, Disponenten, Mechanikern und technischem Personal eingesetzt werden – vorausgesetzt, die jeweilige Qualifikation ist in den geltenden nationalen Rahmenwerken erfasst.
Ein digitaler Nachweis würde allein jedoch weder die Gleichwertigkeit einer Qualifikation bestätigen noch automatisch das Recht verleihen, einen reglementierten Beruf auszuüben.
Spezielle Transportvorschriften bleiben bestehen
Die geplanten Änderungen bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen hätten daher nur begrenzte unmittelbare Auswirkungen auf Fahrer im Straßentransport.
Die zentralen Anforderungen an den Berufszugang, die Qualifikationen und die erforderlichen Dokumente ergeben sich für Fahrer weiterhin hauptsächlich aus den speziellen Vorschriften des Verkehrssektors. Das neue Paket könnte jedoch die Rekrutierung anderer Beschäftigter in Transport und Logistik sowie die Dokumentation von Qualifikationen bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen beeinflussen.
Die Vorschläge sind noch kein geltendes Recht
Das von der Europäischen Kommission am 15. September 2026 vorgestellte Paket ist noch nicht verbindlich. Jeder einzelne Vorschlag muss zunächst das Gesetzgebungsverfahren der EU durchlaufen, an dem das Europäische Parlament und der Rat beteiligt sind.
Nach ihrer Annahme sollen die neuen Maßnahmen schrittweise eingeführt werden. Die Verbesserungen im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde sollen nach den Erwartungen der Kommission im Zeitraum 2028–2030 umgesetzt werden.
Wenn die Vorschläge angenommen werden, wird die ELA eine größere Rolle bei der Analyse von Daten, der Zusammenarbeit nationaler Behörden und der Vorbereitung grenzüberschreitender Kontrollen spielen. Für den Straßentransport könnte die wichtigste Veränderung daher weniger in neuen operativen Pflichten liegen als in der Art und Weise, wie bereits in europäischen Systemen gespeicherte Informationen ausgewertet werden.








