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Verkehrsskandal in Tirol: Über 100 Anzeigen gegen österreichischen Spediteur – 80.000 Euro Strafe droht

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Ein schwerwiegender Fall von Sozialbetrug erschüttert die österreichische Transportbranche. Die Finanzpolizei hat in Zusammenarbeit mit der Polizei massive Verstöße bei einem Tiroler Transportunternehmen aufgedeckt. Die Folge - eine hohe Geldstrafe und ein Antrag auf Entzug der Gewerbeberechtigung.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine anonyme Anzeige, die zu einer umfassenden Kontrolle von 33 LKW einer Spedition in Tirol führte. Dabei stieß die Finanzpolizei auf zahlreiche gravierende Unregelmäßigkeiten. So sollen Fahrer mehrere Fahrerkarten genutzt haben, um Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten zu verschleiern, wie das österreichische Finanzministerium mitteilt.

Übermüdete Fahrer im Straßenverkehr seien ein ernstes Sicherheitsrisiko, sagte Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Staatssekretärin im Finanzministerium. Die Finanzpolizei habe ein klares Signal gesetzt. Wer Regeln breche, müsse die Konsequenzen tragen.

Gefälschte Papiere und fehlende Versicherungen

Die Auswertung der Fahrtenschreiberdaten ergab, dass Fahrer entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet waren. Daraus resultierten 24 Anzeigen wegen unrichtiger Anmeldungen.

Hinzu kommen acht Verstöße gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz, da die Beschäftigung nicht ordnungsgemäß bei der Arbeitsmarktverwaltung gemeldet wurde. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf Leistungsbetrug. Zudem wurden zwei Verfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz eingeleitet: Ein britischer und ein türkischer Fahrer waren ohne gültige Arbeitsgenehmigung tätig.

Lizenz in Gefahr, hohe Geldstrafe bereits verhängt

Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck hat inzwischen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von rund 80.000 Euro verhängt. Insgesamt wurden 107 Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften angezeigt. Zehn Strafanzeigen, darunter wegen Dokumentenfälschung, wurden erstattet. In sechs Fällen konnte der missbräuchliche Einsatz mehrerer Fahrerkarten durch denselben Fahrer nachgewiesen werden, so das Finanzministerium.

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