Bund, Länder und Europäische Union bieten Unternehmen und Existenzgründern bis zu 2.000 Fördermittelmöglichkeiten und Bezuschussungen Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fördermittel (auf den verschiedenen Ebenen).
Viele Förderprogramme sind explizit auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Sie zielen darauf ab, den deutschen Mittelstand in all seinen Facetten zu stärken. Ob Beratungsleistungen, Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.Das Problem: Viele Unternehmen wissen nicht genau, für welche Vorhaben überhaupt Fördermittel bereitstehen. Darüber hinaus ist jede Zuwendung an spezifische Voraussetzungen und Formalitäten bzw. die Vorgaben einschlägiger Richtlinien und Verwaltungsvorschriften gebunden. Mit diesem Artikel möchten wir Sie unterstützen und Ihnen die wichtigsten Förderoptionen vorstellen.
Zu Beginn aber erstmal ein Blick auf die möglichen Einsatzfelder in der Logistik.
Verschiedene Herausforderungen in der Logistik
Ob Routenplanung mit Künstlicher Intelligenz, Warentransport mit autonomen Lkw und Drohnen oder Blockchain für eine transparente Lieferkette: Digitale Technologien verändern aktuell die Logistik. Die Digitalisierung gilt den Unternehmen dabei als eine der größten Herausforderungen. Die große Mehrheit der deutschen Unternehmen, die Waren transportieren, sehen dabei zahlreiche Vorteile digitaler Anwendungen in der Logistik und viele nutzen diese bereits in der Praxis.
Unternehmen sagen, dass sie die Digitalisierung der Logistik vor Herausforderungen stellt. Nur Mautgebühren sowie Treibstoff- und Energiepreise werden häufiger als Herausforderungen genannt. Die Digitalisierung liegt damit vor hohen Personalkosten und fehlenden Fachkräften und wird auch deutlich häufiger genannt als Standortnachteile gegenüber ausländischen Wettbewerbern.
Eine große Mehrheit sieht viele praktische Vorteile digitaler Technologien beim Warentransport: Beschleunigung des Transports, langfristig sinkende Logistikkosten und weniger anfällige Transportketten. Die Mehrheit ist zudem überzeugt, dass digitale Technologien einen umweltschonenden Transport ermöglichen.
Welche Teilbereiche sind interessant?
Schon heute setzen viele Unternehmen mit Logistikprozessen vor allem im Lager auf digitale Technologien: Warehouse Management Systeme oder Sensortechnologien wie RFID, etwa um schnell eine Inventur durchführen zu können. Elektronische Frachtbegleitdokumente oder Tablet Computer und Smartphones statt Zettel und Klemmbrett sind bereits im Lager eingeführt. Außerdem sind bereits fahrerlose Staplersysteme, Geräte mit Augmented Reality oder Lagerroboter im Einsatz.
Nur wenige nutzen bereits KI oder Blockchain
Doch trotz der weit verbreiteten Erkenntnis, welche bedeutende Rolle gerade neuere digitale Technologien haben, sind die Unternehmen in der Praxis aktuell noch eher zurückhaltend. Datenanalysen werden selten genutzt. Eine Minderheit nutzt Software für vorausschauende Wartung oder nutzen 3D-Druck. Eine kleine Minderheit nutzt Künstliche Intelligenz und Blockchain, Drohnen sind aktuell sogar noch weniger im Einsatz.
Datenschutz und Investitionskosten behindern Technologie-Einsatz
Dabei werden die Unternehmen vor allem durch hohe Kosten vom Einsatz digitaler Anwendungen in der Logistik abgeschreckt. Allgemein werden hohe Investitionskosten beklagt, hinzu kommt die Gefahr der Spionage, etwa von Betriebsdaten. Manche sehen einen Nachteil in einem möglichen Verlust von Arbeitsplätzen und dem steigenden Bedarf an höher qualifizierten Fachkräften. Deutsche Logistikunternehmen sind noch international führend und die Logistik ist auch ein bedeutender Arbeitgeber.
Beschäftigte in der Logistik benötigen künftig vor allem Digitalkompetenz
Die Mehrheit der Unternehmen ist überzeugt, dass Beschäftigte in der Logistik künftig weniger einfache Tätigkeiten verrichten, aber dafür mehr Entscheidungen treffen werden. Roboter und andere technische Hilfsmittel werden den Großteil der körperlichen Arbeit übernehmen. Gleichzeitig glauben die meisten Logistikunternehmen dass die Anzahl der Arbeitsplätze für Fachkräfte mit einer entsprechenden Ausbildung steigen wird. Wenn wir also über die Arbeit 4.0 in der Logistik sprechen, dann sollten wir vor allem über Qualifizierung sprechen. Neben der Ausbildung ist vor allem die Weiterbildung gefordert. Digitalkompetenz wird somit deutlich an Bedeutung gewinnen.
Projekte zur digitalen Transformation sind keine einmaligen Projekte und dann “fertig”! Es gibt – gut beraten und umgesetzt – eine initiale Maßnahme, die alles weitere vorstellt und/oder in die Wege leitet und ermöglicht, und danach eine kontinuierliche Evolution der Digitalisierung, z.B. Digitalisierung der personellen Kommunikationsprozesse, Digitalisierung der Unternehmensprozesse mit und ohne Maschinen, IoT, AI in Sales/Marketing, Visualisierung des Berichtswesen und der Reports, etc.
Aktionsfelder für Logistik- und Transportunternehmen
Geschäftsprozesse
Dazu können u. a. folgende Leistungen gehören, die z.B. durch die verschiedenen Förderprogramme zur Digitalisierung unterstützt werden:
- Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie für Ihr Unternehmen
- Aufbau Ihres professionellen Webauftritts
- Erstellung Ihres Onlineshops und Einführung nachgeordneter Geschäftsprozesse (z.B. Zahlungsabläufe)
- Risikoanalyse und Sicherheitsprüfung Ihrer IT
- Technische Innovationen
Unternehmenskultur
Aus Betroffenen Beteiligte machen, Evolution des “Arbeitsplatzes” und der internen Zusammenarbeit sowie der Kundenkommunikation. Transformation ist “Weiterbildung”, das Management geht voran, fördert die digitalen Macher, nimmt die anderen mit.
Allgemeine Rahmenbedingungen zur Förderung
Noch nie gab es eine derartige Fülle an Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern, die Unternehmen auf ihrem Weg in die digitale Welt unterstützen. Die Pakete haben ein grundlegendes Ziel gemeinsam: Förderung von Digitalisierungsprojekten.
Für die meisten mittelständischen Logistikunternehmen ist die kaum überschaubare Anzahl an Förderprogrammen ein wahrer Förderdschungel, deshalb stellen wir Ihnen hier die allgemeingültigen Rahmenbedingungen der Fördermittel zur Digitalisierung vor.
Die genaue Ausgestaltung hängt dann natürlich von der jeweiligen Förderrichtlinie ab, jedoch helfen diese allgemeinen Hinweise beim Verständnis der jeweiligen Digital-Programme auf Bundes- und Landesebene.
Welche Förderarten gibt es?
Prinzipiell gibt es folgende Zuwendungsarten:
Zuschuss: Je nach Programm ist eine Förderquote von 30 – 80% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss möglich. Dabei sind die Programme beschränkt auf einen Maximalbetrag. Das heißt, in allen Förderprogrammen bleibt immer auch ein Eigenanteil.
Kredite werden zu einem sehr niedrigen Zins auf bis zu 10 Jahre gegeben, z.T. werden Haftungsfreistellungen oder auch Tilgungszuschüsse gewährt.
Wer wird gefördert?
Die meisten Förderprogramme zur Digitalisierung, adressieren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks bis zu 250 Mitarbeitern. Die Größe des Unternehmens ist in vielen Förderprogrammen die Basis für die Bemessung der Förderquote. Dabei bezieht sich die Anzahl der Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalente. Das heißt, Teilzeitkräfte werden pro rata eingerechnet, Azubis mitunter gar nicht.
Zu den Förderprogrammen lohnt sich ein Blick auf folgende Seite: https://www.foerderinfo.bund.de/de/faq-1708.html
Was wird gefördert?
Prinzipiell verfolgen alle Förderprogramme zur Digitalisierung das Ziel die digitale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes zu verbessern. Das beginnt bei der Digitalisierung bestehender Prozesse über Investitionen in die IT-Sicherheit bis hin zu der Entwicklung neuer digitaler Lösungen und Plattformen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben hängen stark vom jeweiligen Förderprogramm ab. Vereinfacht lassen sich in Bezug auf die Förderfähigkeit unterschiedlicher Ausgaben folgende Aussagen treffen:
- Externe Berater / IT-Spezialisten / Entwickler (immer)
- Standard-Software (eingeschränkt)
- Hardware (sehr selten)
- Personalausgaben (fast immer ausgeschlossen)
Wie erhält man eine Förderung?
Den Förderungen geht (fast) immer ein Antrag voraus, den man bei den zuständigen Projektträgern oder der zuständigen Landesbank einreicht. Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf man nach erfolgter Bewilligung starten. Die Bewilligung kann je nach Bundesland und Projektträger wenige Wochen bis zu drei Monaten dauern.
Mit welchem Partner kann man umsetzen?
In den meisten Förderprogrammen ist man in der Wahl des Beraters und der umsetzenden Partner frei. Nur wenige Programme, wie z.B. go digital, beschränken die Umsetzung auf autorisierte Berater. Sofern jedoch kein einschränkender Hinweis angegeben ist, kann man mit dem Berater seines Vertrauens an der Umsetzung arbeiten.
Die wichtigsten Förderprogramme zur Digitalisierung
Dies ist der Überblick über die wichtigsten Förderprogramme zur Digitalisierung auf Bundesebene. Dazu gibt es noch zahlreiche Förderprogramme im jeweiligen Bundesland.
„Digital Jetzt“
Das im September 2020 eingeführte Förderprogramm des BMWi „ Digital Jetzt“bietet z.B. mittelständischen Firmen die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse zu beantragen, sodass diese mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden investieren können. Die Fördersummen sind hier individuell kalkulierbar anhand von gewissen Entscheidungs-Parametern.
Um in das Förderungsprogramm aufgenommen zu werden, müssen die Unternehmen gewisse Voraussetzungen erfüllen, welche durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag im Rahmen eines Digitalisierungsplans abgefragt werden. Aufgeführt sein muss hier beispielsweise das generelle Digitalisierungsvorhaben, die Art und Anzahl der Maßnahmen sowie das Ziel, das mit der Investition erreicht werden soll.
Ziele des Programms sind die Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU, höhere IT-Sicherheit in Unternehmen zu bringen, mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle zu schaffen und die gezielte Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen.Weitere Informationen finden Sie hier : https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Digital-Jetzt/faq-digital-jetzt.html
BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows
Zuschuss bis 4.000 Euro, 50-90 % Förderquote
Im Rahmen des Programms “ Förderung unternehmerischen Know-hows” werden KMU bis 250 Mitarbeiter gefördert. Konkret richtet sich die Förderung an:
- Startups / Jungunternehmen: 4.000 Euro
- Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre): 3.000 Euro
- Unternehmen in Schwierigkeiten: 3.000 Euro
Bei Unternehmen in Schwierigkeiten stehen Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund. Bei Jung- und Bestandsunternehmen werden allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Das heißt, diese KMU können sich auch bei Vorhaben im Zuge der digitalen Transformation unterstützen lassen, zum Beispiel für:
- Technische Beratung, z.B. bei der Einführung neuer Software-Systeme.
- Organisatorische Beratung, z.B. bei der der Einführung agiler Methoden.
- In der Auswahl der Beraterin oder des Beraters ist der Antragstellende frei.
Weitere Informationen findet man in der Rahmenrichtlinie :
Der Antrag auf die BAFA Förderung kann online gestellt werden.
Go digital (BMWI)
Zuschuss 16.500 Euro, 50% Förderquote – Nur autorisierte Berater.
Das Förderprogramm “go-digital” setzt mit seinen drei Modulen an : “Digitalisierte Geschäftsprozesse”, “Digitale Markterschließung” und “IT-Sicherheit” und richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.Im bundesweiten Förderprogramm “go digital” des BMWI erhalten KMU mit bis zu 100 Mitarbeitern und max. 20 Mio. Euro Umsatz einen Zuschuss über max. 16.500 Euro. Mit dem Programm werden Beratungsleistungen für die digitale Transformation in den Bereichen IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung und Digitalisierte Geschäftsprozesse bezuschusst. Dabei werden maximal 30 Beratertage zu einem Höchstsatz von 1.100 Euro mit 50% gefördert. Eine Besonderheit von go digital ist, dass die Beratung nur von einem autorisierten Berater vorgenommen werden darf. Zudem sind zwei Beratertage zum Thema “IT Sicherheit” verpflichtend.
Mehr zu diesem Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW)
Kredit, bis 25 Mio. Euro, Zins ab 1%
Zielgruppe für den Förderkredit sind gewerbliche Unternehmen (<500 Mio. Euro Umsatz) und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind. Das Programm ist sehr breit gefasst und so kann mit der zinsgünstigen Finanzierung eine Reihe digitaler Vorhaben umgesetzt werden, die die digitale Transformation Ihres Unternehmens fördern und beschleunigen. Das umfasst Maßnahmen zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens über digitale Plattformen bis hin zu organisatorischen Maßnahmen, um Unternehmen agiler zu machen.
Für diese Digitalisierungsmaßnahmen erhalten Sie eine Förderung :
- Entwicklung und Implementierung von IT- und Datensicherheitskonzepten
- Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
- Einführung digitaler Vertriebskanäle
- Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung
- Projekte rund um Industrie 4.0
- Aufbau der Infrastruktur für Big Data-Anwendungen
Weitere Informationen zum Digitalkredit der KfW finden Sie hier:
Förderdatenbank des BMWi
Für die Suche nach finanzieller Unterstützung, dem passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung hilft vielleicht auch ein Blick in die Förderdatenbank des BMWi. Hier der Link :
Innovationsprogramm Logistik 2030
Mit dem Innovationsprogramm soll die weltweite Spitzenposition des Logistikstandorts Deutschland weiter gestärkt und ausgebaut werden.In einem umfassenden Prozess wurden für zehn strategische Maßnahmenfelder Visionen für den Logistiksektor im Jahre 2030 entwickelt. Darauf aufbauend werden konkrete Maßnahmen zu Innovation, Modernisierung und Digitalisierung dargestellt, die den für den Wirtschaftsstandort Deutschland grundlegenden Bereich Güterverkehr- und Logistik zukunftsfähig machen sollen.
Auch hier lohnt sich ein Blick :
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/innovationsprogramm-logistik-2030.html
Förderprogramm de-minimis des BAG
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist die Bewilligungsbehörde für die Förderprogramme wie z.B. im Bereich des Güterkraftverkehrs, Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI), zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS).Hier die Kurzübersicht über alle Programme:
https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/_documents/Ansprechpartner.html
Was ist eine De-Minimis-Beihilfe ?
In der Europäischen Union sind wettbewerbsverfälschende Beihilfen an Unternehmen oder Produktionszweige verboten, wenn sie den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen.Da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass kleinere Subventionen keine spürbaren Auswirkungen auf den Handel und den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten haben, wurde die „De-minimis”- Regelung eingeführt. Danach müssen Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, bei der Europäischen Kommission nicht angemeldet und von ihr nicht genehmigt werden. Dies gilt für Beihilfen, die vom Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen ausgereicht werden und innerhalb des laufenden und der letzten zwei Steuerjahre den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 Euro (100.000 Euro im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs) nicht übersteigen. Um die Erfüllung dieser Voraussetzungen gewährleisten zu können, muss der Bewilligungsbehörde bei Antragstellung eine Übersicht sämtlicher in den vorangegangenen zwei Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr erhaltenen „De-minimis“- Beihilfen eines Unternehmens vorgelegt werden.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die nicht durch ein Gesetz, eine Verordnung oder vergleichbare Regelungen vorgeschrieben sind.
Welche Maßnahmen sind förderfähig ?
Gefördert werden Kauf, Miete und Leasing von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung (Maßnahmen gemäß Anlage zur Nummer 2 der Förderrichtlinie „De-minimis“ sowie weitere Erläuterungen zu förderfähigen Maßnahmen).
Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.
Zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs können Zuschüsse zu diesen Kategorien erhalten:
- fahrzeugbezogene Maßnahme (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland)
- personenbezogene Maßnahme (z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals)
- Maßnahme zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)
Hier finden Sie alle Infos zu den zahlreichen Förderprogrammen für die De-Minimis und zur nächsten Förderperiode. Für Speditionen und alle Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, die das Fördermittelprogramm des BAG nutzen wollen :