Quelle: Adobestock / benjaminnolte

Deutschland – Europa. Wie viele Punkte darf man als Lkw-Fahrer haben?

Lkw-Fahrer sind ein unverzichtbarer Teil der Logistik. Sie halten den Gütertransport in ganz Europa am Laufen, müssen dabei jedoch einige Vorschriften beachten, um sich gesetzeskonform zu verhalten. Andernfalls können Punkte oder Bußgelder gegen sie verhängt werden. Dabei gilt: Wer mehr als acht Punkte ansammelt und verwarnt wurde, verliert die Fahrerlaubnis. Dieser Artikel zeigt, für welche Verstöße wie viele Punkte vergeben werden und wie hoch Bußgelder ausfallen können.

Lesezeit 5 Min.

Einheitliche Regelungen für Lkw-Fahrer in Europa

Da Lkw-Fahrer oft nationale Grenzen innerhalb Europas überqueren, sind landesübergreifende gesetzliche Vorschriften unerlässlich. Bereits 1970 haben sich die europäischen Staaten daher auf ein Abkommen mit der Bezeichnung „AETR“ geeinigt. Diese Abkürzung steht für „Accord Européen sur les Transports Routiers“, auf Deutsch „Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“.

Neben den Staaten der EU gilt das Abkommen auch für die Mitgliedsländer des Europarats wie Albanien, Schweden und der Türkei. AETR gibt einheitliche Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten vor, laut denen Fahrer täglich maximal neun Stunden am Steuer sitzen dürfen und nach viereinhalb Stunden eine Pause von 45 Minuten einlegen müssen. Die Lenkzeit darf allerdings zweimal pro Woche auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Die Pause kann auf zwei Fahrtunterbrechungen von einmal 15 und einmal 30 Minuten aufgeteilt werden.

Weitere Vorgaben gemäß der Vereinbarung sind:

  • Mindestalter von 18 bis 21 Jahren für den Fahrer, je nach Fahrzeuggewicht
  • abgeschlossene Ausbildung im Güterkraftverkehr

Wofür gibt es Punkte und wie viele sind es?

Lkw-Fahrer müssen einiges beachten, um sich im Straßenverkehr korrekt zu verhalten. Sie riskieren sonst, mit Punkten belegt zu werden. Diese werden im deutschen Fahreignungsregister (FAER) gesammelt, welches das frühere Verkehrszentralregister ersetzt hat. Im FAER wird zwischen drei Kategorien unterschieden, die mit entsprechend hoher Punktezahl belegt sind:

  1. ein Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
  2. zwei Punkte für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
  3. drei Punkte für Straftaten, für die der Fahrer die Fahrerlaubnis verliert

Die Punkte werden nach Ablauf einer bestimmten Zeit gelöscht. Der Punkt für eine schwere Ordnungswidrigkeit verfällt nach zweieinhalb Jahren. Bei einer besonders schweren Ordnungswidrigkeit dauert es fünf Jahre, bis die beiden Punkte aus dem Register entfernt werden. Handelt es sich hingegen um eine Straftat, dann bleiben die drei Punkte für zehn Jahre erhalten.

Wer mit dem Lkw unterwegs ist, kann für etliche falsche Verhaltensweisen Punkte und/oder Bußgelder bekommen. Zu den Ordnungswidrigkeiten, über die Lkw-Fahrer Bescheid wissen müssen, gehören unter anderem:

  • überhöhte Geschwindigkeit inner- und außerorts in Abhängigkeit vom Fahrzeuggewicht
  • Überschreiten der Lenkzeiten
  • Überholmanöver
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Unterschreiten des vorgegebenen Abstands zum Vordermann
  • Überladung des Lkw
  • Fahrverbot an Sonntagen

Beispiele für die Punktevergabe

Lkw dürfen innerhalb von Ortschaften mit 50 Kilometern pro Stunde unterwegs sein, sofern keine geringere Geschwindigkeit vorgegeben wird. Auf Autobahn und Landstraße dürfen Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen bis zu 80 Kilometer pro Stunde fahren. Ist das Fahrzeug schwerer als 7,5 Tonnen, muss der Fahrer das Tempo auf maximal 60 Kilometer pro Stunde drosseln.

Wer diese Vorgaben inner- oder außerorts um zehn bis 15 Kilometer pro Stunde überschreitet, bekommt zwar ein Bußgeld, aber keine Punkte. Um eine schwere oder besonders schwere Ordnungswidrigkeit handelt es sich erst dann, wenn der Fahrer das Tempolimit um 16 oder mehr Kilometer pro Stunde übertritt. In diesen Fällen werden ein bis zwei Punkte im Register eingetragen.

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 Kilometern pro Stunde bekommt der Fahrer außerdem ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Punkte, die für verschiedene Ordnungswidrigkeiten vergeben werden:

Ordnungswidrigkeit Punktezahl
Maximale Ladung des Lkw um 5,1 bis über 30 % überschritten 1
Überholverbot missachtet 1 – 2
Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten 0
Rote Ampel ignoriert 1 – 2
Mindestabstand unterschritten 1 – 2
Sonntagsfahrverbot übertreten 0

Bußgelder

Wie anhand der Tabelle im vorherigen Abschnitt deutlich wird, bekommen Lkw-Fahrer nicht für jedes Fehlverhalten einen oder mehrere Punkte. Das liegt daran, dass es sich nicht bei allen Verstößen um schwere Ordnungswidrigkeiten handelt, für die ein Eintrag ins Register gerechtfertigt wäre. Dementsprechend werden sie zwar geahndet, aber nicht mit Punkten belegt. Stattdessen drohen dem Fahrer und unter Umständen dem Fahrzeughalter Bußgelder.

Die Höhe des Bußgelds steht in Relation zu der Gefährdung, die durch das ordnungswidrige Verhalten zustande kommt. Lkw-Fahrer tragen aufgrund des Gewichts ihres Fahrzeugs eine besondere Verantwortung, da ein Unfall mit einem Lkw für andere Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich sein kann. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie teuer ein Fehlverhalten werden kann:

Ordnungswidrigkeit Bußgeld für den Fahrer Bußgeld für den Fahrzeughalter
Maximale Ladung um 2 bis mehr als 30 % überschritten 30 – 380 € 0
Sonntagsfahrverbot ignoriert bzw. die Fahrt angeordnet 120 € 570
Abstand zum Vordermann nicht eingehalten 80 – 120 € 0
Rotlichtverstoß 90 – 360 € 0
Verstoß in Zusammenhang mit Lkw-Maut 50 – 240 € 150 – 480 €
Trotz Verbots überholt 70 – 300 € 0
Tempolimit inner- oder außerorts überschritten 40 – 800 € 0

Tipp: Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Es kann sich daher lohnen, Widerspruch einzulegen.

Magazin zum Thema Fachkräftemangel

Tags