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Das Urteil im Fall des norwegischen LKW-Fahrers, der während der Wochenruhezeit seinen LKW gewaschen hatte, ist gefallen

Das Bezirksgericht Follo i Nordre Østfold hat gestern das Urteil in dem umstrittenen Fall eines norwegischen LKW-Fahrers gefällt, der dafür bestraft wurde, dass er seinen LKW während der Wochenruhezeit gewaschen hatte.

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Der norwegische LKW-Fahrer Vegard Kåsa musste sich vor dem Bezirksgericht Follo i Nordre Østfold stellen, weil ihm von der Polizei eine Geldstrafe von 20.000 Norwegischen Kronen auferlegt wurde, dafür dass er seinen LKW während der Wochenruhezeit gewaschen hatte und die Fahrerkarte dabei nicht im Fahrtenschreiber eingelegt war. Das Gericht hat den Fahrer nun als nicht schuldig befunden, berichtet das norwegische Branchenportal tungt.no.

Das Bezirksgericht hat entschieden, dass das LKW-Fahren in einem geschlossenen Bereich es nicht erfordert, dass die Fahrerkarte in den Fahrtenschreiber eingelegt wird,  wird Odd Robert Aksnes, der Anwalt des Fahrers von der Portal zitiert.

Hätte mich das Gericht für schuldig befunden, hätte ich mein Herz für diesen Job verloren, sagt Kåsa, der darüber glücklich ist, dass der gesunde Menschenverstand im Gerichtssaal gesiegt hat.

Laut dem Anwalt des Fahrers hat das Gericht deutlich gemacht, dass die Reinigung und Wartung des Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer in diesem Fall als Freizeit und nicht als Arbeitszeit zu interpretieren ist.

Das Gericht betonte, dass Kåsa sich mit dem LKW innerhalb eines Privatgrundstücks bewegte, das seinem Arbeitgeber Kaasa Transport AS gehört. Dieser Bereich ist als privat gekennzeichnet und eingezäunt. Es handelte sich dabei also nicht um das Befahren einer öffentlichen Straße.

Das Gericht stellte auch fest, dass das Führen eines Fahrzeugs in dieser Situation keinesfalls als „Beförderung von Personen oder Gütern” angesehen werden kann, da laut Aussagen von Kåsa der LKW lediglich von einem Ende des Gelände zum anderen befördert wurde, um Zugang zu fließendem Wasser zu haben.  Da weder Personen noch Güter befördert wurden,  kann in dem Fall auch nicht die Fahrtenschreiberverordnung geltend gemacht werden. Kåsa war damit nicht verpflichtet, eine Fahrerkarte zu verwenden, begründete der Richter.

Das Gericht stellte abschließend fest, dass kein Verstoß gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten vorliegt und Kåsa damit als nicht schuldig befunden wird.

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