Foto: AdobeStock/kvdkz

Arbeitgeber zieht vor Gericht, nachdem sein Fahrer wegen LKW-Wäsche während der Wochenruhezeit bestraft wurde

Anfang des Jahres wurde ein LKW-Fahrer aus Norwegen mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro sanktioniert, dafür dass er den LKW während der wöchentlichen Ruhezeit gewaschen hatte. Sein Arbeitgeber will nun vor Gericht ziehen und die Strafe anfechten.

Lesezeit 2 Min.

Der besagte LKW-Fahrer hatte sein Fahrzeug an zwei Wochenenden im August gewaschen. Dafür musste er mit dem LKW den Parkplatz verlassen. Die Fahrerkarte war zu diesem Zeitpunkt nicht im Fahrtenschreiber eingelegt. Die Polizei interpretierte dies kurzerhand als Verstoß gegen die Vorschriften und sanktionierte den LKW-Fahrer mit einem Bußgeld sowie ordnete ihm eine 48-stündige Ruhezeit an.

Für den jungen LKW-Fahrer kam die Strafe überraschend, denn er hatte das Autowaschen als eine Art Freizeitbeschäftigung betrachtet. Auch sein Arbeitgeber Øistein Kaasa zeigt sich damals schockiert und warnte, dass solche Praktiken der Behörden zusätzlich vom Beruf des LKW-Fahrers abschrecken werden.

Ich denke, es grenzt an Wahnsinn, dass die Behörden plötzlich beschließen können, so etwas zu tun. Wir waschen das ganze Jahr über an den Wochenenden die Fahrzeuge, und die Jungs sind dann bei uns, bestellen Pizza und betrachten es als ein soziales Ereignis, während sie sich um die Fahrzeuge kümmern. Das hat meiner Meinung nach nichts mit Arbeit zu tun. Solche Praktiken der Behörden machen es unmöglich, neue Fahrer einzustellen, kommentierte damals Kaasa.

Nun hat sich Øistein Kaasa dazu entschieden vor Gericht zu ziehen und die Sanktionen anzufechten. Er hofft, dass der gesunde Menschenverstand siegen wird. Kaasa ist auch der Meinung, dass sein LKW-Fahrer lediglich für seine Ehrlichkeit bestraft wurde. Denn hätte er den Beamten gesagt, dass er auf dem Heimweg sei, hätte er kein Bußgeld erhalten.
Robert Aksnes, Anwalt von Kaasa zeigt sich zuversichtlich.

Ich denke, dass dies als Arbeitsschutzmaßnahme angesehen werden kann, dass sich die Mitarbeiter treffen und unterhalten und das Auto reinigen dürfen. Und dies geschieht nicht im Interesse des Arbeitgebers, sondern im Interesse des Arbeitnehmers. In diesem Fall besteht kein Zweifel darüber, was getan wurde, sagt Anwalt Odd Robert Aksnes.

Das Urteil könnte nächste Woche gefällt werden.

Zusammenarbeit: Greg Gowans, Agnieszka Kulikowska-Wielgus

Tags