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45-stündige Ruhezeit außerhalb der Fahrzeugs: Sind Fahrer verpflichtet eine Rechnung für die Unterkunft vorzulegen?

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Verbote für eine 45-stündige Ruhezeit in der Kabine werden seit einiger Zeit von immer mehr Ländern implementiert. Belgien führte diese Regelungen in 2014 ein,  weitere Länder folgten, darunter Frankreich, Deutschland und die Niederlande. Im April dieses Jahres haben die Italiener auch ein Rundschreiben zu diesem Thema veröffentlicht. Auch in Spanien wird ein ähnliches Verbot ab dem nächsten Jahr in Kraft treten.

Allerdings gilt das Verbot in der gesamten EU. Am 20. Dezember 2017 wurde ein Urteil vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verkündet. Der Gerichtshof hat klargestellt, wie die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 auszulegen ist.  Dieser bestätigte auch die Legitimität der Sanktionen, die für solche Verstöße verhängt wurden.

Rückwirkende Strafen?

Branchenmedien berichten von immer häufigeren Fällen, dass Fahrer nachweisen müssen, dass sie  die 45 Stunden außerhalb der Fahrerkabine verbracht haben – sogar 28 Tage rückwirkend. Solche Kontrollen wurden in Belgien, Deutschland und Frankreich verzeichnet.

Sind solche Kontrollen aber berechtigt?  Muss ein Fahrer in solche einem Fall Rechnungen für einen Hotelaufenthalt vorweisen können?

Es ist nicht vorgesehen, ein Dokument zu verlangen, das den Ort bestätigt, an dem der Fahrer die Ruhezeit eingelegt hat. Außerdem ist nicht jeder 45-Stunden-Halt sofort eine regelmäßige Ruhezeit – erklärt Mariusz Hendzel von der Transportkanzlei ITD-PIP.

Eine Unterkunft im  Hotel ist nicht die einzige Option

Zufolge dem ITD-Experten kann ein Fahrer beispielsweise die von ausländischen Auftragnehmern zur Verfügung Unterkünfte nutzen.

Darüber hinaus haben einige Fahrer eigene Wohnungen im Ausland oder nutzen Privatunterkünfte. All das entspricht dem Gesetz, und der Fahrer hat keine technische Möglichkeit zu beweisen, wo und unter welchen Bedingungen er sich ausgeruht hat – es sei denn, er stellt sich  die Rechnung selber aus, so Hendzel.

Er fügt auch hinzu, dass es vielmehr die Kontrollbehörde beweisen muss, dass die Ruhezeit nicht rechtmäßig durchgeführt wurde.

Diese sollte auch nachweisen können, dass ein 45-stündiger Zwischenstopp tatsächlich eine regelmäßige Ruhezeit gemäß der Definition der Verordnung 561/2006 darstellt und nicht beispielsweise eine 31-stündige Ruhezeit und eine überfällige 14-stündige Ruhezeitminderung. Ein 45-stündiger Zwischenstopp ist nicht immer gleichbedeutend mit einer regelmäßigen Ruhezeit, sagt Hendzel.

Kann man einen Verstoß nachweisen?

Hendzel, der mit Anwaltskanzleien aus Deutschland und Frankreich zusammenarbeitet, räumt ein, dass  in diesen Ländern Vertragsverletzungsverfahren laufen, die auch die Einhaltung der Ruhezeiten betreffen.

Dies sind jedoch Situationen im Zusammenhang mit anderen Ereignissen auftreten, z. B. gemeldeter Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs / Sattelaufliegers auf dem Parkplatz. In solchen Fällen stellt sich heraus, dass das Fahrzeug 3-4 Tage an einem Ort geparkt war, und der Fahrer sich selbst  bei der Polizei meldet, weil ihm die Dokumente geklaut wurde oder weil er Schaden melden will. Im Laufe des Verfahrens stellt sich heraus, dass er die Ruhezeit auf dem Parkplatz einlegt, außerdem ist er dabei, Kabotagebeförderungen zu realisieren, und so endet die Situation ungünstig für den Beförderer, der seinen Transport einfach schlecht organisiert hat,  sagt er.

Laut Mariusz Hendz ist der Nachweis, ohne das ausdrückliche Zeugnis des Fahrers, dass er seine Ruhezeit in der Kabine verbrachte, äußerst schwierig.

Der Experte macht auf die genauen Regelungen aufmerksam, die für die Einhaltung regelmäßiger und verkürzter wöchentlicher Ruhezeiten gelten (Anzahl, Reihenfolge  – regelmäßig verkürzt), notwendige Unterlagen (manuelle Eingaben, Abwesenheitsbescheinigungen), die Möglichkeit des Wegzugs aus dem Fahrzeug für private Zwecke.

Es gibt eine Reihe von Elementen, die man kennen muss, um auf der sicheren Seite zu sein. Es gibt keine Anforderungen in Bezug auf die Nachweispflicht, an welchem Ort man die Ruhezeit  verbracht hat , keine Verpflichtung zum Wohnort zurückzukehren, Mariusz Hendzel.

Gleichzeitig betont er, dass Kraftfahrer an verschiedenen Orten leben, oft weit entfernt vom offiziellen Wohnsitz, und die Forderung, sie müssten jede Woche oder jede zweite zu Hause schlafen, ist laut ihm „sehr weit hergeholt”.

Die Entscheidung trifft der Fahrer natürlich im Einvernehmen mit dem Beförderer. Wenn nur die beiden Parteien das vorgeschriebene Minimum (regelmäßige Ruhezeit, alle 2-3 Wochen) außerhalb des Fahrzeugs einhalten, ist der Rest (Ort, Kosten ) die Privatangelegenheit des Fahrers. Kein Polizist oderKontrolleur  hat das Recht, dem Fahrer aufzuzwingen, wie er seine Freizeit verbringen soll, erklärt er.

Ruhezeit in der Kabine wird bestraft

Die Belgier verhängen seit Juni 2014 Strafen für eine Nacht im LKW. Wer trotzdem die Ruhezeit in der Fahrerkabine verbringt, muss 1.800 Euro zahlen.

In Frankreich kann die Geldbuße für eine 45-stündige Ruhezeit in der Kabine sogar 30.000 Euro betragen, im Durchschnitt beläuft sie sich jedoch auf  2.300  Euro.

In Italien sind Geldstrafe zwischen  425 und 1701 Euro vorgesehen. Darüber hinaus darf der Fahrer nicht weiterfahren, bis die korrekte Ruhezeit nachgeholt wurde.

In Großbritannien dagegen werden Geldstrafen nur für Fahrer verhängt, die ihre Ruhezeit im LKW verbringen, der im Parkverbot steht. Die Strafe für diesen Verstoß beträgt 300 Pfund.

Foto: Trans.INFO

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