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Neues Klimaschutzgesetz steht [Update]

Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die Ampel auf ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt. Der Bundestag hat am Freitag eine Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen.

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Das neue Klimaschutzgesetz (KSG) wurde bereits 2023 vom Kabinett beschlossen, seit September befindet es sich im parlamentarischen Verfahren. Jetzt hat man sich auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes geeinigt, das keine starren sektoralen Ziele vorgibt.

[Update 29. April 2024, 13:30]

Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, die zweite Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (20/8290, 20/8670) verabschiedet, das noch den Bundesrat passieren muss bevor es in Kraft treten kann. Für das Gesetz votierten die Koalitionsfraktionen, die Opposition stimmte dagegen.

Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können. Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen.

Damit entfallen die Zielvorgaben für einzelne Bereiche wie Verkehr und Industrie künftig. Dies hat zur Folge, dass einzelne Sektoren die Klimaziele verfehlen dürfen, solange die Gesamtemissionen noch innerhalb des Rahmens bleiben.

[Update Ende]

Bisher gilt, wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.

Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend und kleinteilig kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Bis dahin muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken.

Damit seien auch die Fahrverbote vom Tisch.

Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird“, sagte FDP-Vizefraktionschef Lukas Köhler.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr wies zudem darauf hin, dass Deutschland im vergangenen Jahr seine Klimaziele erreicht habe, auch wenn sie im Verkehr überschritten wurden.

Das zeigt doch deutlich, dass für den Klimaschutz nicht entscheidend ist, ob die Emissionen von Autos, durch Stromerzeugung oder von der Industrie ausgestoßen werden. Für den Klimaschutz zählt nur, welche Menge an CO2 ausgestoßen wird. Darauf konzentrieren wir uns jetzt“, so Dürr.

Ein flexibleres Gesetz ohne starre sektorale Ziele für Treibhausgasemissionen würde auch den Weg für ein geplantes Solarsubventionspaket ebnen, teilte die Ampel am Montag mit.

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes stellen wir die deutsche Klimapolitik vom Kopf auf die Füße, denn ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden, und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden. 2028 wird außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können“, ergänzte Köhler.

Bundesminister Volker Wissing bezeichnete den Kompromiss in der Ampel-Koalition als einen vernünftigen Schritt.

Das bisherige Klimaschutzgesetz wäre mit massiven Freiheitseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden gewesen. Fahrverbote sind mit der Einigung endgültig vom Tisch. Ich fordere nun die Länder auf, dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) zuzustimmen, damit die Schiene gestärkt werden kann. Außerdem mahne ich eine Lösung bei der Straßenverkehrsordnung (StVO) an, die die Länder im Bundesrat blockiert haben“, erklärte Wissing am Montag.


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