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Bußgelder: Schweizer Strafzettel auch in Deutschland vollstreckbar

Bußgelder aus der Schweiz können auch in Deutschland vollstreckt werden. Die neue Regelung tritt im Mai in Kraft und gilt für Bußgelder ab einer bestimmen Höhe. Hier die Einzelheiten.

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Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Das ändert sich nun auf Grundlage des neue Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrags, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit beider Länder regelt.

Vom 1. Mai an können Bußgelder für Verkehrsverstöße in der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt werden (und umgekehrt). Dies gilt für Bußgelder ab 70 Euro oder 80 Schweizer Franken. Wie bei Bußgeldern aus EU-Ländern ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Einziehung der Bußgelder aus der Schweiz verantwortlich. Für Verkehrsverstöße, die in der Schweiz begangen werden, gibt es in Flensburg aber keine Punkte.

ADAC Bußgelder Schweiz

Quelle: ADAC

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) rät, Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder Ignorieren des Bußgelds können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Das Risiko, bei erneuter Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch. Mit der Neuregelung wird schweizerischen Behörden zudem die grenzüberschreitende Eintreibung nichtbezahlter Bußgelder ermöglicht”, so der ADAC.


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