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Alle, was Sie über die neue LKW-Abwrackprämie wissen müssen

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Bis 2030 müssen in Deutschland die CO2-Emissionen im Verkehr um 42 Prozent gegenüber 1990 sinken. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste ein Drittel der Fahrleistung elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Helfen dabei soll ein nationales Flottenerneuerungsprogramm für LKW, im Rahmen dessen die Bundesregierung einen Austausch älterer Fahrzeuge im Nutzfahrzeugsegment mit einer neuen LKW-Abwrackprämie fördern will.

Ab sofort fördern wir den Austausch alte gegen neue LKW mit sauberen Antrieben. Unser Ziel: nachhaltig die CO2-Emissionen der Nutzfahrzeugflotte senken, Arbeitsplätze dauerhaft erhalten und der Wirtschaft einen spürbaren Impuls verleihen. Überdies erhöhen wir mit der neuen Förderrichtlinie auch die Verkehrssicherheit, da eine Förderung ausdrücklich an die Installation eines Abbiegeassistenzsystems geknüpft wird. LKW verursachen etwa ein Viertel der CO2- Emissionen im Straßenverkehr. Darum unterstützen wir zusätzlich seit langem das Verlagern von Gütern auf klimafreundliche Verkehrsträger wie Wasser oder Schiene, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

 

Was sind das LKW-Austauschprogramm und die neue LKW-Abwrackprämie?

Das LKW-Austauschprogramm basiert auf den Beschlüssen der „konzertierten Aktion Mobilität – KAM“. Die Plattform aus Vertretern der Koalition, Ministerpräsidenten aus ausgewählten Bundesländern sowie wie Vertreter der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer und der Nationalen Plattform zur Zukunft der Mobilität (NPM) widmet sich dem langfristigen Strukturwandel in der deutschen Automobilindustrie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Unternehmen, Regionen und Beschäftigten.Das Programm besteht aus zwei Komponenten: Neben der jetzt gestarteten zur Förderung neuer und sauberer LKW soll in einer zweiten Förderrichtlinie die Beschaffung kommunaler Einsatzfahrzeuge – vor allem bei Feuerwehren – unterstützt werden. Diese befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, ist aber ebenfalls für das erste Quartal 2021 geplant.

Ab wann gibt es die LKW-Abwrackprämie?

Die Abwrackprämie wurde während des digitalen Autogipfels im November 2020 angekündigt. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde von der Bundesregierung am 8. Januar 2021 veröffentlicht.

Wer ist antragsberechtigt?

Laut Richtlinie sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts antragsberechtigt, die das Bestandsfahrzeug sowie auch das Neufahrzeug für gewerbliche Zwecke nutzen, und ein solches Bestandsfahrzeug verschrotten und ein solches Neufahrzeug erwerben und auf sich zulassen.

Was ist unter dem Begriff „Erwerb” zu verstehen?

Als Erwerb wird in der Richtlinie die Anschaffung des neuen Fahrzeugs entweder zu Eigentum des Antragstellers oder im Wege eines Leasingvertrags definiert. Wobei im Fall eines Erwerbs zu Eigentum  das Fahrzeug über mindestens 24 Monate bei dem Antragsteller verbleiben muss. Im Fall des Leasings muss der Leasingvertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um die neue LKW-Abwrackprämie zu erhalten?

Im Rahmen des LKW-Austauschprogramms unterstützt die Bundesregierung mit der LKW-Abwrackprämie die Anschaffung von fabrikneuen LKW mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI, wenn gleichzeitig ein alter LKW der Abgasstufen Euro III, IV oder V verschrottet wird. Gefördert werden soll damit die Anschaffung von LKW mit sauberen Antrieben. Wichtig ist, dass das Neufahrzeug  über ein Abbiegeassistenzsystem (AAS) verfügen muss, das die gesamte Nummer 2 der durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Verkehrsblatt vom 15. Oktober 2018 bekannt gemachten Empfehlungen erfüllen („Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme“) muss.

Wie viel Geld stellt der Staat für das LKW-Austauschprogramm und die neue Abwrackprämie zur Verfügung?

Insgesamt will die Bundesregierung im Rahmen des Flottenerneuerungsprogramms eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen.Mit 500 Millionen Euro unterstützt der Staat die Verschrottung von LKW der Abgasnormen Euro 3, 4 und 5. Dieselbe Summe steht insgesamt für die Abwrackprämien  in staatlichen Flotten zur Verfügung.

Wie hoch ist die LKW-Abwrackprämie?

Die Höhe des Zuschusses beträgt 15.000 Euro im Fall der Verschrottung eine Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro V oder EEV oder 10. 000 Euro im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter. Überdies wird ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung intelligenter Trailer- Technologie ( zum Beispiel Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile) gewährt.Der Zuschuss wird einmalig ausgezahlt.

Wie kann man die LKW-Abwrackprämie beantragen?

Die Anträge auf die Abwrackprämie werden vom BAG als Bewilligungsbehörde abgewickelt. Nach Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen gibt die Bewilligungsbehörde mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen auf ihrer Internetseite das Datum bekannt, ab dem erstmalig Anträge gestellt werden können.

Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse https://antrag-gbbmvi.bund.de einzureichen.

Die Rechtsgrundlagen sowie Merkblätter und etwaige Hinweise können abgerufen werden unter der Internetadresse: https://www.bag.bund.de und im eService-Portal unter https://antrag-gbbmvi.bund.de.

Die Förderungen werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Anträge können bis spätestens 15. April 2021 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Das elektronische Antragssystem wird geschlossen, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.

Foto: Wikimedia.org

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