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Belgien verschärft Einreisevorschriften. Dabei gibt es neue Verpflichtung für Lkw-Fahrer

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Seit dem 27. Januar gelten in Belgien verschärfte Einreisevorschriften. Untersagt wurden alle Reisen ohne triftigen Grund. Lkw-Fahrten und beruflich bedingte Reisen sind zwar weiterhin erlaubt, aber Trucker müssen jetzt ab sofort unabhängig von der Dauer der Einreise nach Belgien eine „Erklärung an Eides Statt“ („Declaration sur l´honneur“) mitführen. Dies hat die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) auf ihrer Internetseite mitgeteilt.

Coronabedingt sind am 27. Januar in Belgien die verschärften Einreisevorschriften in Kraft getreten. Nach wie vor bleiben Fahrer bei Aufenthalten von unter 48 Stunden von der digitalen Vorab-Meldung mittels Passenger Locator Form unter https://travel.info-coronavirus.be/public-health-passenger-locator-form, ausgenommen.

Sollten Trucker in Belgien über 48 Stunden bleiben, müssen dann auch sie (wie bisher schon) vor der Einreise das Passenger Locator Form ausfüllen, darüber hinaus muss dann jetzt zusätzlich auch eine Meldung in dem Online-Formular https://bta.belgium.be/de (deutsche Version) vorgenommen werden. Darauf weist die AISÖ in ihrer jüngsten Mitteilung hin.

Neu ist es aber, dass Berufskraftfahrer, unabhängig von der Dauer der Einreise nach Belgien, ab sofort eine „Erklärung an Eides Statt“ („Declaration sur l´honneur“) mitführen müssen, in der der triftige Grund für die Reise geltend gemacht wird. Das französischsprachige Formular können Sie unter diesem Link finden.

Foto: Wikipedia Commons

 

 


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