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BMWi-Vorschlag für höheren Briefporti-Gewinn ist wettbewerbsfeindlich und rechtswidrig

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14.02.2019

Vorgestern wurde ein Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bekannt, durch eine Änderung der Postentgeltregulierungsverordnung der Deutschen Post einen höheren Gewinnzuschlag bei den Briefporti zu gestatten. Zu diesem Zweck soll die Anzahl der Vergleichs-Postgesellschaften in anderen Ländern, deren Renditen für die regulatorische Bestimmung des Gewinns der Deutschen Post maßgeblich sind, auf strukturell vergleichbare Postgesellschaften begrenzt werden.

Die Risiken, die laut Deutscher Post einen höheren Gewinnzuschlag rechtfertigen sollen (wie schwindende Briefmengen, steigende Allgemeinkosten und die Universaldienstverpflichtung), werden bereits nach geltendem Recht als Kosten und Aufwendungen bei der Portoberechnung voll umfänglich berücksichtigt. Würden diese Gesichtspunkte auch noch in die Gewinnbemessung einfließen, käme es zu einer unzulässigen Doppelzählung. Regelungsbedarf besteht auch deshalb nicht, weil schon die aktuelle Vergleichsmarktmethode der Bundesnetzagentur strukturellen Unterschieden der Vergleichs-Postgesellschaften Rechnung trägt: Die Umsatzrenditen, die in den Vergleich einfließen, sind nach Sendungsmengen pro Einwohner im jeweiligen Land gewichtet.

Belastung für Verbraucher und Wirtschaft

Die beabsichtigte Regelung führt hingegen zu einer Beschränkung des Vergleichs auf die Renditen ausländischer marktmächtiger Ex-Monopolisten, die keinem wirksamen Wettbewerb ausgesetzt sind und nur deshalb hohe Gewinne durchsetzen können. Auch in Deutschland wären daher die wettbewerblichen Auswirkungen einer Erhöhung des Gewinnzuschlags der Deutschen Post verheerend:

– Höhere Briefporti belasten Verbraucher und Wirtschaft, darunter insbesondere Privatverbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht in den Genuss von Rabatten der Deutschen Post kommen.

– Ein höherer Gewinnzuschlag bei den Briefporti gibt der Deutschen Post die Möglichkeit, ihre Produkte auf den Paketmärkten in noch größerem Umfang quer zu subventionieren. Dies beeinträchtigt die Wettbewerbschancen der Paketwettbewerber der Deutschen Post erheblich, mindert ihre Investitionsfähigkeit und gefährdet Arbeitsplätze.

Vorschlag verletzt nationales und europäisches Postrecht

Nach nationalem und europäischen Postrecht soll durch Regulierung ein wettbewerbsanaloger Portopreis gebildet werden, der nur solche Risiken des regulierten Unternehmens abdeckt, die auch unter fiktiven Wettbewerbsbedingungen vom Gewinn abgedeckt würden. Dagegen verstößt die vom BMWi vorgeschlagene Regelung: Da die angeblichen Risiken der Deutschen Post bereits anderweitig in den Porti berücksichtigt sind, stellen sie keine Risiken dar, die zu einem höheren Gewinnzuschlag führen können.

Dieser Vorschlag verletzt nationales und europäisches Postrecht und ist in seinen wettbewerblichen Auswirkungen verheeren. Der Bund muss dringender denn je seine Anteile an der Deutschen Post verkaufen, um endlich einen Regulierungsrahmen ohne Interessenkonflikt gestalten zu können. Des Weiteren setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, durch eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen und einen Abbau der Privilegien der Deutschen Post auch ihren Wettbewerbern ein Umfeld zu schaffen, in dem effizientes Wirtschaften Zukunftsinvestitionen erlaubt. Dazu gehören u. a. Investitionen in alternative Antriebe und attraktive Arbeitsplätze. Dafür bedarf es einer grundlegenden, wettbewerbsfreundlichen Novellierung des Postrechts, betont Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik.

Foto: dpdhl.com

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