TransInfo

Bundesverwaltungsgericht gestattet Weiterbau der A 143 bei Halle

Lesezeit 2 Min.
|

19.06.2019

Seit letzte Woche liegt offiziell das Baurecht für den A 143-Lückenschluss bei Halle vor. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die letzte Klage gegen den A 143-Lückenschluss bei Halle abgewiesen und damit dem planenden Land Sachsen-Anhalt im Auftrag des Bundes bestandskräftiges Baurecht erteilt. Konkret geht es um den rund 13 Kilometer langen Neubauabschnitt der Autobahn, der entscheidend für die Verbindung der A 38 und A 14 ist.

Das Urteil ist eine gute Nachricht für Sachsen-Anhalt! Die neuerliche, mehr als zehnjährige Planungsarbeit der Straßenbauverwaltung hat zu einer umweltverträglichen und wirtschaftlichen Projektlösung geführt. Dies bestätigt nun auch das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung. Jetzt kann der Neubau dieses entscheidenden Autobahnabschnittes endlich starten. Damit bringen wir das derzeit größte Autobahnneubauprojekt in den ostdeutschen Bundesländern maßgeblich voran, kommentierte Enak Ferlemann, Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Für den A 143-Lückenschluss stellt der Bund rund 350 Millionen Euro bereit. Der Bauabschnitt zwischen der A 38 und A 14 ist der letzte zu realisierende Teil des sog. Verkehrsprojektes Deutsche Einheit (VDE) Nr. 13. Geplant ist, dass der Verkehr ab 2025 auf der A 143 rollt.

Foto: Trans.INFO

Tags